Sitzung: 22.06.2017 SOZ/0023/2017
Zusatz: Die Beschlussvorlage wurde mit Sammelumdruck vom 08.06.2017 verschickt. Ich bitte die Unterlagen bereitzuhalten.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0567/2017
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat:
Der Rat möge beschließen.
Beschluss:
- Der Rat genehmigt die zur Sicherstellung der
städtischen Unterbringungsverpflichtung erfolgte Errichtung einer
Unterkunft
a)
mit 60 Unterbringungsplätzen in Form gemieteter
mobiler Wohneinheiten zur temporären Unterbringung von Geflüchteten auf dem
Grundstück Westerwaldstraße 100 /
Volpertusstraße, 51105 Köln, Gemarkung Poll, Flur 38, Flurstücke 806, 1266,
1272.
b)
mit 480 Unterbringungsplätzen in Form gemieteter
Leichtbauhallen zur temporären Unterbringung von Geflüchteten auf dem
Grundstück Butzweilerhof-Allee /
Anna-Lindh-Straße, 50829 Köln, Gemarkung Longerich, Flur 8, Flurstück 1585.
c)
mit 240 Unterbringungsplätzen in Form mobiler
Wohneinheiten zur temporären Unterbringung von Geflüchteten auf dem Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße, 50827 Köln,
Gemarkung Müngersdorf, Flur 80, Flurstück 732, (jetziger Sportplatz), und
beschließt die weitere Umsetzung der Maßnahme.
- Die Finanzierung der Maßnahmen unter Ziffer 1
wird durch den Rat genehmigt:
Im Haushaltsjahr
2016 wurden investive Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1004 -
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08 -
Auszahlungen für Baumaßnahmen (Finanzstelle 5620-1004-4-5182,
Wilhelm-Schreiber-Straße) in Höhe von 300.000,00 € in Anspruch genommen. Die
Mittel wurden innerhalb des Teilfinanzplanes 1004 im Rahmen einer Sollumbuchung
von der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-Wohnheime, bereitgestellt.
Für die erforderlichen zahlungswirksamen
Aufwendungen im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von insgesamt 1.357.570,06 € waren
im Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in
der Teilplanzeilen 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Mittel in
Höhe von 763.604,74 € und Teilplanzeile 16 – sonst. ordentliche Aufwendungen,
Mittel in Höhe von 593.965,32 € veranschlagt.
- Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2017 die
Bereitstellung investiver Auszahlungsermächtigungen für die unter Ziffer 1
genannten Maßnahmen in Höhe von insgesamt 7.048.062,63 € im Rahmen einer
Sollumbuchung innerhalb des Teilfinanzplanes 1004 - Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für
Baumaßnahmen (zu Lasten der Finanzstelle 5620-1004-0-5999,
Flüchtlings-Wohnheime) für die bauliche Herrichtung und Umsetzung der
Maßnahmen.
Für die notwendige Erstausstattung sind im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 09 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 276.998,42 € vorgesehen.
Für die mit der
Errichtung und dem laufenden Betrieb der der unter Ziffer 1 benannten
Einrichtungen verbundenen Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2016/2017 für das
Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und
Bewirtschaftung von Wohnraum, entsprechende Ermächtigungen eingeplant:
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von
insgesamt 12.989.310,05 €, Teilplanzeile 14 – Aufwendungen für Abschreibungen
in Höhe von insgesamt 439.811,36 € sowie Teilplanzeile 16 – sonst. ordentliche
Aufwendungen in Höhe von insgesamt 2.344.775,49 €.
Der Mittelbedarf für die Folgejahre verteilt
sich gemäß den Anlagen Finanzübersicht und ist bei der weiteren
Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.