Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat:

Der Rat möge beschließen.

 

Beschluss:

  1. Der Rat genehmigt die zur Sicherstellung der städtischen Unterbringungsverpflichtung erfolgte Errichtung einer Unterkunft

 

a)         mit 60 Unterbringungsplätzen in Form gemieteter mobiler Wohneinheiten zur temporären Unterbringung von Geflüchteten auf dem Grundstück Westerwaldstraße 100 / Volpertusstraße, 51105 Köln, Gemarkung Poll, Flur 38, Flurstücke 806, 1266, 1272.

b)         mit 480 Unterbringungsplätzen in Form gemieteter Leichtbauhallen zur temporären Unterbringung von Geflüchteten auf dem Grundstück Butzweilerhof-Allee / Anna-Lindh-Straße, 50829 Köln, Gemarkung Longerich, Flur 8, Flurstück 1585.

c)         mit 240 Unterbringungsplätzen in Form mobiler Wohneinheiten zur temporären Unterbringung von Geflüchteten auf dem Grundstück Wilhelm-Schreiber-Straße, 50827 Köln, Gemarkung Müngersdorf, Flur 80, Flurstück 732, (jetziger Sportplatz), und beschließt die weitere Umsetzung der Maßnahme.

 

  1. Die Finanzierung der Maßnahmen unter Ziffer 1 wird durch den Rat genehmigt:

 

Im Haushaltsjahr 2016 wurden investive Auszahlungsermächtigungen im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilfinanzplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen (Finanzstelle 5620-1004-4-5182, Wilhelm-Schreiber-Straße) in Höhe von 300.000,00 € in Anspruch genommen. Die Mittel wurden innerhalb des Teilfinanzplanes 1004 im Rahmen einer Sollumbuchung von der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-Wohnheime, bereitgestellt.

 

Für die erforderlichen zahlungswirksamen Aufwendungen im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von insgesamt 1.357.570,06 € waren im Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in der Teilplanzeilen 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Mittel in Höhe von 763.604,74 € und Teilplanzeile 16 – sonst. ordentliche Aufwendungen, Mittel in Höhe von 593.965,32 € veranschlagt.

 

  1. Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2017 die Bereitstellung investiver Auszahlungsermächtigungen für die unter Ziffer 1 genannten Maßnahmen in Höhe von insgesamt 7.048.062,63 € im Rahmen einer Sollumbuchung innerhalb des Teilfinanzplanes 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen (zu Lasten der Finanzstelle 5620-1004-0-5999, Flüchtlings-Wohnheime) für die bauliche Herrichtung und Umsetzung der Maßnahmen.
    Für die notwendige Erstausstattung sind im Teilfinanzplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum,
    Teilfinanzplanzeile 09 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 276.998,42 € vorgesehen.

 

Für die mit der Errichtung und dem laufenden Betrieb der der unter Ziffer 1 benannten Einrichtungen verbundenen Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2016/2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, entsprechende Ermächtigungen eingeplant: Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von insgesamt 12.989.310,05 €, Teilplanzeile 14 – Aufwendungen für Abschreibungen in Höhe von insgesamt 439.811,36 € sowie Teilplanzeile 16 – sonst. ordentliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 2.344.775,49 €.

 

Der Mittelbedarf für die Folgejahre verteilt sich gemäß den Anlagen Finanzübersicht und ist bei der weiteren Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.