Zusatz: Umdruck

Beschluss: geändert beschlossen

Die CDU Fraktion bittet um Vertagung.

 

Die Fraktion Die Grünen bitten die Vertagung zurückzuziehen.

 

Frau Aengenvoort zieht den Antrag zurück, mit dem Hinweis, dass die CDU das Jugendzentrum Sürth nicht aufgeben wollen, sondern ein zusätzlicher Standort in Zentrum von Rodenkirchen gesucht werden soll. Hier habe die Verwaltung den Beschluss falsch verstanden.

 

 

1.    Beschluss:

 

Die CDU Fraktion, SPD Fraktion, Fraktion Die Grünen und die FDP Fraktion stellen folgenden Änderungsantrag:

 

Die Fraktionen der BV 2 bitten den Rat, den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan abzuändern und wie folgt zu beschließen:

 

Ziffer 3:

Der Passus unter M 2, 5. Spiegelstrich:

 

„Die Lage auf dem Sürther Feld ist für die Versorgung des Stadtteils Rodenkirchen als nicht optimal zu bezeichnen. Der vorgesehene Standort grenzt direkt an den Stadtteil Sürth und greift in erster Linie die Bedarfslage im Stadtteil Sürth auf. Diese ist jedoch durch die vorhandene Jugendeinrichtung gedeckt.“

 

                                           ist zu ersetzen durch die Formulierung

 

„Ein Standort auf dem Sürther Feld ist für die Versorgung des Stadtteils Rodenkirchen wegen seiner Position im südlichen Teil des Bezirks nicht optimal gelegen, allerdings fehlen zentralere Alternativen und zudem sprechen sowohl die gute Erreichbarkeit als auch die auf Abstand gehaltene Wohnbebauung für diesen Standort. Der Bedarf für diese geplante Jugendeinrichtung liegt weiterhin vor.“

 

Die bisherige Ziffer 3 enthält die Ziffer 4.

 

Herr Bezirksbürgermeister lässt zunächst über die Änderungsantrag beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt:

(nicht anwesend: Herr Schykowski)

 

Sodann lässt der Bezirksbürgermeister über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen:

 

2.    Beschluss:

  1. Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.

 

  1. Der Passus unter M 2, 5. Spiegelstrich

 

„Die Lage auf dem Sürther Feld ist für die Versorgung des Stadtteils Rodenkirchen als nicht optimal zu bezeichnen. Der vorgesehene Standort grenzt direkt an den Stadtteil Sürth und greift in erster Linie die Bedarfslage im Stadtteil Sürth auf. Diese ist jedoch durch die vorhandene Jugendeinrichtung gedeckt.“

 

                                           ist zu ersetzen durch die Formulierung:

 

„Ein Standort auf dem Sürther Feld ist für die Versorgung des Stadtteils Rodenkirchen wegen seiner Position im südlichen Teil des Bezirks nicht optimal gelegen, allerdings fehlen zentralere Alternativen und zudem sprechen sowohl die gute Erreichbarkeit als auch die auf Abstand gehaltene Wohnbebauung für diesen Standort. Der Bedarf für diese geplante Jugendeinrichtung liegt weiterhin vor.“

 

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Schykowski)