Beschluss: Kenntnis genommen

Beantwortung einer Anfrage:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 30.03.2017 (TOP 2.1) bat RM Michael Frenzel um Beantwortung folgender Fragen:

 

1.    Wie ist die Aussage der Verwaltung zum Zeitplan für eine Verlagerung des Großmarktes nach Marsdorf?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Machbarkeitsstudie zur Verlagerung des Kölner Großmarktes sowie zur Errichtung eines neuen Frischezentrums aus dem Jahr 2014 wurden Aussagen zu einer grundsätzlichen Zeitplanung getroffen.

 

Demnach ist grundsätzlich von einer Zeitdauer von sechseinhalb Jahren auszugehen ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung politischer Gremien zum Standort bis zu einer endgültigen Verlagerung und Freisetzung des Altstandortes in Köln-Raderberg.

Rein rechnerisch würde sich z.B. bei einer Standortentscheidung im ersten Halbjahr 2017 ein Betriebsende des Kölner Großmarktes zum Ende des Jahres 2023 ergeben.

 

2.    Wie ist die Einschätzung der Verwaltung, ob die im letzten Jahr getätigte Aussage, dass theoretisch bis 2020 Baurecht vorliegen könne, auch heute noch Bestand hat?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Aussage, dass in Köln-Marsdorf theoretisch bis 2020 Baurecht vorliegen könne, hat auch heute noch Bestand.


Abstimmungsergebnis:

Kenntnis genommen