Nachtrag: 13.06.2017
Sitzung: 22.06.2017 SOZ/0023/2017
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1003/2017
Beschluss:
Gemäß § 5 (1) der
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln stellt der Ausschuss Soziales und Senioren
den Bedarf für die Vergabe eines Rahmenvertrages über die Wartung und Reparatur
der bühnen-, licht-, ton- und medientechnischen Anlagen sowie die
Technikbetreuung bei Veranstaltungen der städtischen Bürgerhäuser/ Bürgerzentren
(Bürgerhaus Stollwerck, Bürgerzentrum Deutz, Bürgerzentrum Chorweiler,
Bürgerhaus Kalk) mit einem jährlichen Gesamtumsatz von ca. 95.000 Euro netto
fest.
Die Laufzeit des
Rahmenvertrages beträgt zwei Jahre. Dem Auftraggeber wird die Option
eingeräumt, den Vertrag durch einseitige Erklärung um weitere zwei Jahre zu
verlängern.
Die erforderlichen Mittel sind
für die Haushaltsjahre 2017 ff. in entsprechender Höhe in den Haushaltsansätzen
des Teilfinanzplanes 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von
Bürgerhäusern und –zentren eingeplant.
Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.