Nachtrag: 13.06.2017

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Gemäß § 5 (1) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln stellt der Ausschuss Soziales und Senioren den Bedarf für die Vergabe eines Rahmenvertrages über die Wartung und Reparatur der bühnen-, licht-, ton- und medientechnischen Anlagen sowie die Technikbetreuung bei Veranstaltungen der städtischen Bürgerhäuser/ Bürgerzentren (Bürgerhaus Stollwerck, Bürgerzentrum Deutz, Bürgerzentrum Chorweiler, Bürgerhaus Kalk) mit einem jährlichen Gesamtumsatz von ca. 95.000 Euro netto fest.

 

Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt zwei Jahre. Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, den Vertrag durch einseitige Erklärung um weitere zwei Jahre zu verlängern.

 

Die erforderlichen Mittel sind für die Haushaltsjahre 2017 ff. in entsprechender Höhe in den Haushaltsansätzen des Teilfinanzplanes 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren eingeplant.

 

Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.