Nachtrag: 13.06.2017

Zusatz: Die Beschlussvorlage wurde bereits mit Sammelumdruck vom 12.06.2017 versendet. Ich bitte die Unterlagen bereitzuhalten.

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt folgende Empfehlung an den Rat:

Der Rat möge beschließen.

 

Beschluss:

1.    Der Rat nimmt die Umsetzung des verbesserten Betreuungsschlüssels auf 1:60 für folgende Objekte zur Kenntnis:

-     alle errichteten Leichtbauhallen sowie

-     alle Standorte, die mit sogenannten „Kojen“ und einer Gemeinschaftsverpflegung ausgestattet sind,


namentlich die Standorte Luzerner Weg, Hardtgenbuscher Kirchweg und Butzweiler Hof als Leichtbauhallenstandorte und die Standorte Friedrich-Naumann-Straße, Mathias-Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße und Ostlandstraße als Unterkünfte mit Kojen und Gemeinschaftsverpflegung.


Der Rat beauftragt die Verwaltung, an diesen Standorten die Betreuung bis zur Beendigung der Belegung auf mindestens 1:60 festzusetzen, darüber hinaus jedoch an allen weiteren Standorten an dem Betreuungsschlüssel 1:80 festzuhalten.

Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 640.000 €.

 

2.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung folgender Maßnahmenpakete zur Stärkung des Ehrenamtes:

a.    Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jeweils einer halben Stelle in folgenden Einrichtungen:

Hardtgenbuscher Kirchweg, Luzerner Weg, Butzweiler Hof, Herkulesstraße und Ringstraße; in Summe 5 x 0,5 = 2,5 Stellen

 

Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jeweils einer viertel Stelle in folgenden Einrichtungen:

Mathias-Brüggen-Straße, An den Gelenkbogenhallen, zusammengefasste Standorte Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße, Friedrich-Naumann-Straße, Eygelshovener Straße und Wilhelm-Schreiber-Straße,
in Summe 6 x 0,25 = 1,5 Stellen.

 

Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 297.600 €.

 

b.    Stärkung zur Unterstützung des Ehrenamtes in jedem Bürgeramt durch Zusetzung jeweils einer 0,5 Stelle in der Bewertung Stadtoberinspektor BGr. A 10 Lg 2 LBesG NRW bzw. Verwaltungsbeschäftigte/r EG 9 c TVöD, in Summe 9 x 0,5 Stellen = 4,5 Stellen. Die entsprechenden Stellen werden zum Stellenplan 2018 eingerichtet. Um die sofortige Besetzung der Stellen sicherzustellen, werden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2018 verwaltungsintern Verrechnungsstellen zur Verfügung gestellt.

Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 361.600 €.

 

c.    Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der Ehrenamtler durch Finanzierung einer halben Stelle bei freien Trägern und KABE-Mitgliedern, in Summe 9 x 0,5 = 4,5 Stellen
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 334.800 €.

 

d.    Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der Umsetzung der neuen Ehrenamtsstruktur dem Sozialausschuss und dem Integrationsrat darzustellen.

 

e.    Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals von Wiku.
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 11.300 €.

 

f.     Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur administrativen Unterstützung von Willkommensinitiativen im Umfang von 10 Wochenstunden pro Initiative im Rahmen geringfügiger Beschäftigung.
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 57.100 €.

 

3.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Optimierung der medizinischen Versorgung, insbesondere in den Notunterkünften und richtet hierfür eine Koordinierungsstelle für alle bisher in den Notunterkünften beschäftigten, medizinischen Fachkräfte ein. Darüber hinaus werden zwei weitere Stellen Gesundheits- und Krankenpflegekräfte zugesetzt, die auch über die Notunterkünfte hinaus bei besonderem Bedarf (akuten Erkrankungen, Impfaktionen) in Regelwohnheimen und Beherbergungsbetrieben eingesetzt werden. Die Anbindung der 3 Vollzeitstellen erfolgt vorerst befristet für 2 Jahre beim Deutschen Roten Kreuz.
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 159.000 €.

 

4.    Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Evaluierung der getroffenen Maßnahmen in der zweiten Jahreshälfte 2018. Das Ergebnis ist den in dieser Vorlage beteiligten Fachausschüssen mitzuteilen.

 

5.    Die jährlichen Mehraufwendungen, die sich aus dem Maßnahmenbündel zu den Ziffern 1-3 ergeben, betragen 1.861.400 €.

 

Der Rat beschließt zur Finanzierung der unabweisbaren Mehrbedarfe, die sich durch die Um-setzung des Beschlusspunktes 1 für das gesamte Jahr 2017 sowie der Beschlusspunkte 2-3 für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.12.2017 ergeben, im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen im Teilplan 0111, Sonstige innere Verwaltung, Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 150.700 € und im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 998.300 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in entsprechender Höhe im Teilplan 0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 6, Kostenerstattungen und Kostenumlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der FDP-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion DieLinke zugestimmt.