Zusatz: Die Beschlussvorlage wurde bereits am 24.05.2017 versandt.
Ich bitte diese zur Sitzung bereitzuhalten.

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat beschließt den vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und Anregungen sind in den Plan eingeflossen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen