Nachtrag: 19.06.2017
Sitzung: 20.06.2017 JHA/0026/2017
Zusatz: TISCHVORLAGE
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: AN/0926/2017
Geänderter Beschluss (Änderungen kursiv
markiert):
1.
Der Jugendhilfeausschuss –
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - würdigt das Engagement des Förderkreises
Erinnerungsorte Kinderheim Köln- Sülz e.V. für die Sicherung einer dauerhaften
und nachhaltigen Erinnerung an das große städtische Kinderheim in Sülz,
insbesondere auch verbunden mit Erinnerungen an die zahlreichen positiven wie
auch negativen pädagogischen Umgangsweisen im Heim und die prägende
städtebauliche Entwicklungskraft dieser großen, aber auch weitgehend
geschlossenen Einrichtung für den Stadtbereich Sülz-Klettenberg.
2.
Der Jugendhilfeausschuss –
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - sieht in dem Bestreben, diese Erinnerung
durch „Findlinge“ und Inschriften zu bewahren, einen außerordentlich guten Ansatz
des Fördervereins, und begrüßt die bereits durch die Bezirksvertretung
Lindenthal (8.000 Euro), den Landschaftsverband Rheinland (40.000 Euro), die
Sparkasse Köln (5.000 Euro) sowie durch private Spenden (derzeit rd. 4.000 Euro)
zur Verfügung stehenden Mittel.
3.
Der Jugendhilfeausschuss –
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie -beauftragt die Verwaltung, den noch
verbleibenden Fehlbetrag zur Realisierung der Gedenksteine durch geeignete
Umschichtung aus dem Sondervermögen der Kinder- und Jugendpädagogischen
Einrichtung der Stadt Köln (TP 601) oder hilfsweise aus einem anderen Teilplan
des Produktbereichs 06 des Haushaltsplans 2016/2017 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
- 15
Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband
Köln e.V. (1), BDKJ Erzdiözese Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V.
(1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken
Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
·
keine
Gegenstimmen
·
keine
Enthaltungen
Einstimmig zugestimmt.
Anmerkungen:
Der als
Tischvorlage ausgeteilte Antrag liegt der Niederschrift als Anlage 5 bei.