Beschluss:

 

1.     Der Rat beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Genoveva-Gymnasiums, Gymnasium Genovevastraße 58-62, 51063 Köln in Köln-Mülheim von 3 Zügen in der Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II auf 4 Züge in der Sekundarstufe I und 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2018/19.

 

2.     Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung des Beschlusses zu stellen.

 

3.     Die sofortige Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.