Beschluss:
1.
Der Rat
beschließt gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW die Zügigkeitserweiterung des Genoveva-Gymnasiums,
Gymnasium Genovevastraße 58-62, 51063 Köln in Köln-Mülheim von 3 Zügen in der
Sekundarstufe I und 6 Zügen in der Sekundarstufe II auf 4 Züge in der Sekundarstufe
I und 6 Züge in der Sekundarstufe II zum Schuljahr 2018/19.
2.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschlussfassung
einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung
des Beschlusses zu stellen.
3.
Die sofortige
Vollziehung des Beschlusses wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung
angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.