Nachtrag: 22.06.2017
Sitzung: 26.06.2017 BV2/0029/2017
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 0728/2017
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Die Fraktion Die Grünen beantragen zunächst die Abstimmung der Alternative und dann die getrennte Abstimmung der 4 Punkte des 1. Beschlusses.
Zunächst lässt Herr Bezirksbürgermeister Homann über die Alternative abstimmen
1.
Beschluss:
Alternative
Der Rat beschließt, den Betrieb
des Großmarktes am Standort Raderberg im Jahr 2023 einzustellen und die Planungen eines Großmarktes nicht weiter zu
verfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit 5
Stimmen der CDU Fraktion, 4 Stimmen der SPD Fraktion, 2 Stimmen der FDP
Fraktion und Herrn Ilg gegen 4 Stimmen der Fraktion Die Grünen und Herrn Küpper
abgelehnt:
(nicht anwesend: Frau
Bussmann und Herrn Bronisz)
2. Beschluss:
Herr Bezirksbürgermeister Homann lässt über den Antrag der getrennten Abstimmung entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit 5
Stimmen der CDU Fraktion, 4 Stimmen der SPD Fraktion, 2 Stimmen der FDP
Fraktion gegen 3 Stimmen der Fraktion Die Grünen und Herrn Ilg bei Enthaltung
von einer Stimme der Fraktion Die Grünen abgelehnt:
(nicht anwesend: Frau
Bussmann und Herrn Bronisz)
3. Beschluss:
Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten
Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu den regionalen Standortoptionen für ein
Frischezentrum zur Kenntnis und beschließt:
- den Standort "Am Kalscheurer
Hof" in Hürth nicht weiterzuverfolgen und
auf die Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes für ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am Kalscheurer Hof“ zu verzichten.
- eine weitere Konkretisierung von
Planungen für den Standort "Am Brühler Heckelchen" in Brühl
nicht vorzunehmen.
- in Folge seiner Beschlüsse aus
2007, den Großmarkt von Raderberg nach Marsdorf zu verlagern. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für Marsdorf fortzusetzen mit
dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderliche Planungs- und
Baurecht für die Erstellung des Frischezentrums geschaffen wird.
- Der Rat
stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des
notwendigen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemäßen
Betrieb des derzeitigen Großmarktes über 2020 hinaus erforderlich sind.
Die erste Kostenschätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich
auf ca. 80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl. Mehrwertsteuer). Die
erforderlichen Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das Haushaltsjahr 2017
im Teilergebnisplan 0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen - zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit 6
Stimmen der CDU Fraktion, 4 Stimmen der SPD Fraktion, gegen 4 Stimmen der
Fraktion Die Grünen und Herrn Ilg bei Enthaltung der FDP Fraktion zugestimmt.
(nicht anwesend: Frau
Bussmann und Herrn Bronisz)