Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Fraktion Die Grünen beantragen zunächst die Abstimmung der Alternative und dann die getrennte Abstimmung der 4 Punkte des 1. Beschlusses.

 

Zunächst lässt Herr Bezirksbürgermeister Homann über die Alternative abstimmen

 

1.    Beschluss:

 

Alternative
Der Rat beschließt, den Betrieb des Großmarktes am Standort Raderberg im Jahr 2023 einzustellen und die Planungen eines Großmarktes nicht weiter zu verfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit 5 Stimmen der CDU Fraktion, 4 Stimmen der SPD Fraktion, 2 Stimmen der FDP Fraktion und Herrn Ilg gegen 4 Stimmen der Fraktion Die Grünen und Herrn Küpper abgelehnt:

(nicht anwesend: Frau Bussmann und Herrn Bronisz)

 

 

2.    Beschluss:

 

Herr Bezirksbürgermeister Homann lässt über den Antrag der getrennten Abstimmung entscheiden.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit 5 Stimmen der CDU Fraktion, 4 Stimmen der SPD Fraktion, 2 Stimmen der FDP Fraktion gegen 3 Stimmen der Fraktion Die Grünen und Herrn Ilg bei Enthaltung von einer Stimme der Fraktion Die Grünen abgelehnt:

(nicht anwesend: Frau Bussmann und Herrn Bronisz)

 

 

3.    Beschluss:

Der Rat nimmt die in Anlage 1 dargestellten Ergebnisse der vertiefenden Prüfung zu den regionalen Standortoptionen für ein Frischezentrum zur Kenntnis und beschließt:

  1. den Standort "Am Kalscheurer Hof" in Hürth nicht weiterzuverfolgen und
    auf die Erstellung eines Störfallgutachtens zur Ermittlung eines angemessenen Abstandes für ein Frischezentrum auf der städtischen Fläche „Am Kalscheurer Hof“ zu verzichten.

  2. eine weitere Konkretisierung von Planungen für den Standort "Am Brühler Heckelchen" in Brühl nicht vorzunehmen.

  3. in Folge seiner Beschlüsse aus 2007, den Großmarkt von Raderberg nach Marsdorf zu verlagern. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für Marsdorf fortzusetzen mit dem Ziel, dass bis spätestens 2020 das erforderliche Planungs- und Baurecht für die Erstellung des Frischezentrums geschaffen wird.

  4. Der Rat stellt den Bedarf für die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung des notwendigen Instandhaltungsbedarfes fest, die für einen ordnungsgemäßen Betrieb des derzeitigen Großmarktes über 2020 hinaus erforderlich sind. Die erste Kostenschätzung für die Erstellung des Gutachtens beläuft sich auf ca. 80.000 € netto (ca. 100.000 € inkl. Mehrwertsteuer). Die erforderlichen Mittel stehen im Hpl. 2016/ 2017 für das Haushaltsjahr 2017 im Teilergebnisplan 0203 -Märkte- in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - zur Verfügung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit 6 Stimmen der CDU Fraktion, 4 Stimmen der SPD Fraktion, gegen 4 Stimmen der Fraktion Die Grünen und Herrn Ilg bei Enthaltung der FDP Fraktion zugestimmt.  

(nicht anwesend: Frau Bussmann und Herrn Bronisz)