Nachtrag: 11.07.2017

Beschluss: geändert beschlossen

Neufassung des Beschlussvorschlages der Verwaltung:

1.    Der Rat beauftragt die Verwaltung,

    1. im Rahmen des § 82 GO NW mit der Planungsaufnahme zur Sanierung des Römisch-Germanischen Museums mit einem Kostenvolumen von rund 4.500.000 € (Planungskosten) und einem Gesamtfinanzrahmen von mindestens 34,5 Mio. € (Baukosten).

 

Die in der Vorlage 1301/2015 zur Historischen Mitte genannten Risikokosten von maximal 7.200.000 € (Kosten ohne Risiko 34,5 Mio. €, Kosten mit Risiko 41,7 Mio. €) zur Bestimmung des Kostenrahmens für die Ausführung sind durch die Planung nachzuweisen und in einem weiteren Beschluss zu genehmigen (Baubeschluss).

b.    vor der Durchführung des Sanierungsvorhabens die folgenden zwei Modelle der Projektvergabe zu prüfen, gegenüberstellend zu vergleichen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen:

· Planungs- und Bauleistungen aus einer Hand (Totalunternehmervergabe)

· Planung separat | Bauleistungen aus einer Hand (Generalunternehmervergabe)

c.    die von der Entscheidung über das Modell der Projektvergabe unabhängigen Planungsleistungen (Grundlagenermittlung gemäß Leistungsphase 1 HOAI sowie Teile des Vorentwurfs gemäß Leistungsphase 2 HOAI) unverzüglich auszuschreiben und zu beauftragen.

 

  1. Gleichzeitig beschließt der Rat die Mittelfreigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 4.500.000 € bei der Finanzstelle 4512-0403-0-1000 – Sanierung RGM, im Teilfinanzplan 0403 – Römisch-Germanisches Museum, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig zugestimmt.

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Anmerkung:

 

Die vorliegenden Änderungsanträge werden als Arbeitsmaterial an die Verwaltung überwiesen.