Nachtrag: 03.07.2017

Zusatz: Tischvorlage

Beschluss: Kenntnis genommen

Beantwortung einer Anfrage:

 

Sanierung des Ratsschiffs „MS Stadt Köln“

 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln bat am 20.06.2017 um Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit der Sanierung des Ratsschiffes „MS Stadt Köln“ (AN/0934/2017):

 

1.    Wie ist der Stand des Projekts „MS Stadt Köln“?

2.    Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand des Ratsschiffes? Sind insbesondere Sanierungsmaßnahmen am Schiffsrumpf im Jahr 2017 dringend erforderlich?

3.    Wie beurteilt die Verwaltung die Aussicht auf Fördermittel Dritter

a)    für das Jahr2017?

b)    für das Jahr 2018?

4.    Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, wenn Fördermittel Dritter erst für das Jahr 2018 zu erwarten sind? Ist insbesondere eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung unter Mithilfe der Stadt denkbar (z.B. Darlehen), ggf. in Abstimmung mit den Fördergebern?

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:



1. Wie ist der Stand des Projekts „MS Stadt Köln“

Der Sachstand stellt sich aktuell genauso dar, wie er in der Mitteilung an den Liegenschaftsausschuss (Session Dokument 0146/2017), die in der Sitzung am 07.02.2017 beraten wurde, dargestellt ist:

Am 19.12.2016 hat die Stadt Köln, vertreten durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, mit dem Verein „Freunde und Förderer des Historischen Ratsschiffes MS Stadt Köln e.V.“ eine Vereinbarung über die Überlassung und Sanierung des Kulturdenkmals abgeschlossen.

Die Vereinbarung beginnt am 01.01.2017 und ist zunächst auf eine Laufzeit von drei Jahren begrenzt. Sie verlängert sich automatisch um jeweils drei weitere Jahre, wenn der Verlängerung nicht spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit widersprochen wird.

Damit hat der Verein die Grundlage, gezielt die zusätzlich von Dritten benötigten Fördermittel für eine Instandsetzung des Ratsschiffes einzuwerben. Der Verein geht davon aus, die erforderlichen Mittel einzuwerben. Nach Erhalt der Förderbescheide bzw. entsprechender Förderzusagen setzt der Verein die Stadt umfassend in Kenntnis und stellt ihr Ausfertigungen zur Verfügung.

Der Vertrag tritt unter der aufschiebenden Wirkung in Kraft, dass der Verein Fördermittel in Höhe von 700.000 € einwirbt bzw. Förderzusagen in Höhe dieses Betrages erhält. Hierfür wurde im Dezember 2016 zwischen dem Verein und der Verwaltung eine Frist bis zum 31.12.2017 vereinbart.

Wenn diese Bedingung erfüllt ist, wird die Stadt Köln die mit Ratsbeschluss vom 12.11.2015 bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 500.000 € an den Verein auszahlen.

Für die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen werden nach derzeitigem Kenntnisstand
ca. 1,2 Mio. € benötigt. Sollten dem Verein die erforderlichen Drittmittel in Höhe von 700.000 Euro bewilligt werden, wird er die Sanierungsmaßnahmen durchführen.

Das zwischen der Rheincargo GmbH & Co.KG und der Stadt Köln/Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster vereinbarte Entgelt für die Liegekosten im Niehler Hafen und die Betreuung des Schiffes vor Ort (Überwachung, Heizung, geringfügige, substanzerhaltende Maßnahmen) in Höhe von ca. 75.000 €/jährlich wird weiterhin von der Stadt geleistet.

 

Als endgültiger Liegeplatz ist der Rheinauhafen vorgesehen.

 

 

2. Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand des Ratsschiffes? Sind insbesondere Sanierungsmaßnahmen am Schiffsrumpf im Jahr 2017 erforderlich?

 

Der Rumpf des Schiffes ist im November 2015 in der Kölner Schiffswerft Deutz (KSD) notdürftig instand gesetzt worden, um kurzfristig die Schwimmfähigkeit wiederherzustellen. Für eine vollständige Instandsetzung, die einen Aufwand von 800.000 € erfordert hätte, standen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Nach Durchführung dieser Minimalinstandsetzung ist die MS Stadt Köln am 05.02.2016 von der Werft wieder in den Niehler Hafen verlegt worden.

 

Nach Aussage des die Angelegenheit seitens der Stadt betreuenden Gutachters bestanden damals auf Grund der durchgeführten Herrichtungsarbeiten keine Bedenken gegen einen kurzfristigen Liegebetrieb. Der Zeitraum eines kurzfristigen Liegebetriebes ist im Grunde genommen nicht mehr gegeben. Von Gutachterseite kann zum heutigen Zeitpunkt wegen fortschreitender elektrolytischer Prozesse keine belastbare Aussage zu dem aktuellen Zustand des Rumpfes gemacht werden, ohne das Schiff aus dem Wasser zu nehmen.

Die Provinzial Versicherung hatte bereits 2016 eine weitere Kaskoversicherung wegen des damit verbundenen Risikos abgelehnt. Auch weist der Kommunale Schadensausgleich westdeutscher Städte (KSA) darauf hin, dass Ansprüche Dritter aus Schadensfällen, die vorsätzlich herbeigeführt werden (billigende Inkaufnahme genügt), vom Deckungsschutz ausgeschlossen sind. Etwaige Bergungskosten stellen ebenfalls einen nicht ausgleichsfähigen Eigenschaden der Stadt Köln dar.



Wie beurteilt die Verwaltung die Aussicht auf Fördermittel Dritter

a) für das Jahr 2017?

b) für das Jahr 2018?


Zu a)

Für das Jahr 2017 sind keine staatlichen Fördermittel zu erwarten, da diese üblicherweise im Vorjahr beantragt werden müssen. Gleichwohl besteht die Möglichkeit, Sach- und Geldspenden bei nicht staatlichen Stellen (Einzelpersonen, Unternehmen, Stiftungen, etc.) einzuwerben. Über diesbezügliche Aktivitäten des Vereins liegen der Verwaltung jedoch keine Erkenntnisse vor.

Zu b)

Diese Frage kann die Verwaltung nicht beurteilen, da sie selbst nicht Antragstellerin ist. Nach Mitteilung des Vereins laufen die Gespräche mit den Zuschussgebern jedoch gut.



4. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor, wenn Fördermittel erst für das Jahr 2018 zu erwarten sind? Ist insbesondere eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung unter Mithilfe der Stadt denkbar (z.B. Darlehen), ggf. in Abstimmung mit den Fördergebern?

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Risiko einzugehen, das Schiff ohne weitere Sicherungsmaßnahmen am Rumpf des Schiffes noch einen weiteren Winter im Niehler Hafen zu belassen. Die fortschreitende Verschlechterung des Gesamtzustandes wird in Kauf genommen.

Grundsätzlich kann die Stadt im Rahmen ihrer Finanzhoheit die Sanierung des Schiffes vorfinanzieren bzw. finanzieren.

Es ist jedoch nicht wahrscheinlich, dass eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung unter Mithilfe der Stadt bei einer späteren Zuschussbewilligung Berücksichtigung findet, da die klassischen, in Frage kommenden Zuschussgeber für eine Förderung zur Bedingung machen, dass mit der Maßnahme vor Erteilung des Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen worden ist.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Rumpfsanierung und die übrige Sanierungsmaßnahme als zwei Gewerke zu betrachten. Das bedeutet allerdings, dass die benötigten 800.000 € für die Rumpfsanierung nicht gefördert werden, wenn sie dieses Jahr begonnen wird. Weiteres Risiko ist, dass bei Ausbleiben von Förderungen die dann durchgeführte Rumpfsanierung eine verlorene Investition wäre.

Die Förderung der weiteren Sanierungsarbeiten könnte bei Trennung der Gewerke für 2018 gesondert bei den potentiellen Zuschussgebern beantragt werden.

Um dem Verein weiterhin die Beantragung von Fördermitteln auch in 2018 zu ermöglichen, beabsichtigt die Verwaltung, die in der Vereinbarung zwischen dem Verein und der Stadt fixierte Frist von bislang 31.12.2017 bis Ende 2018 zu verlängern.

 


Abstimmungsergebnis:

Kenntnis genommen