Nachtrag: 03.07.2017
Sitzung: 04.07.2017 LA/0022/2017
Zusatz: Tischvorlage
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 2019/2017
Beantwortung einer Anfrage:
Sanierung des Ratsschiffs „MS Stadt Köln“
Die SPD-Fraktion im
Rat der Stadt Köln bat am 20.06.2017 um Beantwortung folgender Fragen im
Zusammenhang mit der Sanierung des Ratsschiffes „MS Stadt Köln“ (AN/0934/2017):
1. Wie ist der Stand des Projekts „MS
Stadt Köln“?
2. Wie beurteilt die Verwaltung den
Zustand des Ratsschiffes? Sind insbesondere Sanierungsmaßnahmen am Schiffsrumpf
im Jahr 2017 dringend erforderlich?
3. Wie beurteilt die Verwaltung die
Aussicht auf Fördermittel Dritter
a) für das Jahr2017?
b) für das Jahr 2018?
4. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung
vor, wenn Fördermittel Dritter erst für das Jahr 2018 zu erwarten sind? Ist
insbesondere eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung unter Mithilfe der Stadt
denkbar (z.B. Darlehen), ggf. in Abstimmung mit den Fördergebern?
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Wie ist der Stand des Projekts „MS Stadt
Köln“
Am
19.12.2016 hat die Stadt Köln, vertreten durch das Amt für Liegenschaften,
Vermessung und Kataster, mit dem Verein „Freunde und Förderer des Historischen
Ratsschiffes MS Stadt Köln e.V.“ eine Vereinbarung über die Überlassung und
Sanierung des Kulturdenkmals abgeschlossen.
Die
Vereinbarung beginnt am 01.01.2017 und ist zunächst auf eine Laufzeit von drei
Jahren begrenzt. Sie verlängert sich automatisch um jeweils drei weitere Jahre,
wenn der Verlängerung nicht spätestens sechs Monate vor dem Ende der jeweiligen
Vertragslaufzeit widersprochen wird.
Damit
hat der Verein die Grundlage, gezielt die zusätzlich von Dritten benötigten
Fördermittel für eine Instandsetzung des Ratsschiffes einzuwerben. Der Verein
geht davon aus, die erforderlichen Mittel einzuwerben. Nach Erhalt der
Förderbescheide bzw. entsprechender Förderzusagen setzt der Verein die Stadt
umfassend in Kenntnis und stellt ihr Ausfertigungen zur Verfügung.
Der
Vertrag tritt unter der aufschiebenden Wirkung in Kraft, dass der Verein
Fördermittel in Höhe von 700.000 € einwirbt bzw. Förderzusagen in Höhe dieses
Betrages erhält. Hierfür wurde im Dezember 2016 zwischen dem Verein und der
Verwaltung eine Frist bis zum 31.12.2017 vereinbart.
Wenn
diese Bedingung erfüllt ist, wird die Stadt Köln die mit Ratsbeschluss vom
12.11.2015 bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 500.000 € an den Verein
auszahlen.
Für
die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen werden nach derzeitigem Kenntnisstand
ca. 1,2 Mio. € benötigt. Sollten dem Verein die erforderlichen Drittmittel in
Höhe von 700.000 Euro bewilligt werden, wird er die Sanierungsmaßnahmen
durchführen.
Das
zwischen der Rheincargo GmbH & Co.KG und der Stadt Köln/Amt für
Liegenschaften, Vermessung und Kataster vereinbarte Entgelt für die Liegekosten
im Niehler Hafen und die Betreuung des Schiffes vor Ort (Überwachung, Heizung,
geringfügige, substanzerhaltende Maßnahmen) in Höhe von ca. 75.000 €/jährlich
wird weiterhin von der Stadt geleistet.
Als
endgültiger Liegeplatz ist der Rheinauhafen vorgesehen.
2. Wie beurteilt die Verwaltung den Zustand
des Ratsschiffes? Sind insbesondere Sanierungsmaßnahmen am Schiffsrumpf im Jahr
2017 erforderlich?
Der Rumpf des Schiffes ist im November 2015 in der Kölner Schiffswerft Deutz (KSD) notdürftig instand gesetzt worden, um kurzfristig die Schwimmfähigkeit wiederherzustellen. Für eine vollständige Instandsetzung, die einen Aufwand von 800.000 € erfordert hätte, standen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Nach Durchführung dieser Minimalinstandsetzung ist die MS Stadt Köln am 05.02.2016 von der Werft wieder in den Niehler Hafen verlegt worden.
Nach Aussage des die Angelegenheit seitens der Stadt betreuenden
Gutachters bestanden damals auf Grund der durchgeführten Herrichtungsarbeiten
keine Bedenken gegen einen kurzfristigen Liegebetrieb. Der Zeitraum eines
kurzfristigen Liegebetriebes ist im Grunde genommen nicht mehr gegeben. Von
Gutachterseite kann zum heutigen Zeitpunkt wegen fortschreitender
elektrolytischer Prozesse keine belastbare Aussage zu dem aktuellen Zustand des
Rumpfes gemacht werden, ohne das Schiff aus dem Wasser zu nehmen.
Die Provinzial Versicherung hatte bereits 2016 eine weitere
Kaskoversicherung wegen des damit verbundenen Risikos abgelehnt. Auch weist der
Kommunale Schadensausgleich westdeutscher Städte (KSA) darauf hin, dass
Ansprüche Dritter aus Schadensfällen, die vorsätzlich herbeigeführt werden
(billigende Inkaufnahme genügt), vom Deckungsschutz ausgeschlossen sind.
Etwaige Bergungskosten stellen ebenfalls einen nicht ausgleichsfähigen
Eigenschaden der Stadt Köln dar.
Wie beurteilt die Verwaltung
die Aussicht auf Fördermittel Dritter
a) für das Jahr 2017?
b) für das Jahr 2018?
Zu a)
Für das Jahr 2017 sind keine staatlichen Fördermittel zu erwarten, da
diese üblicherweise im Vorjahr beantragt werden müssen. Gleichwohl besteht die
Möglichkeit, Sach- und Geldspenden bei nicht staatlichen Stellen
(Einzelpersonen, Unternehmen, Stiftungen, etc.) einzuwerben. Über
diesbezügliche Aktivitäten des Vereins liegen der Verwaltung jedoch keine
Erkenntnisse vor.
Zu b)
Diese Frage kann die Verwaltung nicht beurteilen, da sie selbst nicht
Antragstellerin ist. Nach Mitteilung des Vereins laufen die Gespräche mit den
Zuschussgebern jedoch gut.
4. Welche Maßnahmen schlägt
die Verwaltung vor, wenn Fördermittel erst für das Jahr 2018 zu erwarten sind?
Ist insbesondere eine Vor- bzw. Zwischenfinanzierung unter Mithilfe der Stadt
denkbar (z.B. Darlehen), ggf. in Abstimmung mit den Fördergebern?
Die Verwaltung schlägt vor, das Risiko einzugehen, das Schiff ohne
weitere Sicherungsmaßnahmen am Rumpf des Schiffes noch einen weiteren Winter im
Niehler Hafen zu belassen. Die fortschreitende Verschlechterung des
Gesamtzustandes wird in Kauf genommen.
Grundsätzlich kann die Stadt im Rahmen ihrer Finanzhoheit die Sanierung
des Schiffes vorfinanzieren bzw. finanzieren.
Es ist jedoch nicht wahrscheinlich, dass eine Vor- bzw.
Zwischenfinanzierung unter Mithilfe der Stadt bei einer späteren
Zuschussbewilligung Berücksichtigung findet, da die klassischen, in Frage
kommenden Zuschussgeber für eine Förderung zur Bedingung machen, dass mit der
Maßnahme vor Erteilung des Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen worden ist.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Rumpfsanierung und die übrige
Sanierungsmaßnahme als zwei Gewerke zu betrachten. Das bedeutet allerdings,
dass die benötigten 800.000 € für die Rumpfsanierung nicht gefördert werden,
wenn sie dieses Jahr begonnen wird. Weiteres Risiko ist, dass bei Ausbleiben von
Förderungen die dann durchgeführte Rumpfsanierung eine verlorene Investition
wäre.
Die Förderung der weiteren Sanierungsarbeiten könnte bei Trennung der
Gewerke für 2018 gesondert bei den potentiellen Zuschussgebern beantragt
werden.
Um dem Verein weiterhin die Beantragung von Fördermitteln auch in 2018
zu ermöglichen, beabsichtigt die Verwaltung, die in der Vereinbarung zwischen
dem Verein und der Stadt fixierte Frist von bislang 31.12.2017 bis Ende 2018 zu
verlängern.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen