Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt nach § 12 Absatz 2
Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Hermes Logistik-Center Hansestraße– einzuleiten
für das zurzeit landwirtschaftlich genutzte Gebiet an der Hansestraße, im Osten
und Norden begrenzt durch die ICE-Bahntrasse, im Süden durch das
Betriebsgelände der Firma Dachser und im Westen durch die Hansestraße zuzüglich
dem Grundstück Hansestraße 66 bis 68 gemäß Anlage 1 mit dem Ziel, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine industriell-gewerbliche Nutzung (Logistik-Center) zu
schaffen;
2. beschließt die
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes gemäß Anlage
2 nach Modell 1 (Aushang);
3. verzichtet auf nochmalige
Vorlage, falls die beteiligten Gremien ohne Einschränkung zustimmen.
Die Punkte 2 und 3 werden ersetzt
2. beschließt die
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1
BauGB auf der Grundlage des nach Punkt 3 geänderten städtebaulichen Entwurfes
gemäß Anlage 2 nach Modell 1 (Aushang);
3. Die folgenden Punkte sind in einem VEP Vertrag und
Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung verbindlich aufzunehmen. Die Vorlage
ist nach erfolgter frühzeitiger Beteiligung der Bezirksvertretung wieder
vorzulegen
a. Die im Landschaftsplan geforderte Maßnahme 8.2 – 30
(Pflanzung einer Baumreihe aus Winterlinden zwischen Bundesbahnlinie und
Hansestraße bzw. vorhandener Baumreihe ) muss bestehen bleiben und kurzfristig
umgesetzt werden.
b. Frühzeitige Beteiligung des Umweltbeirates, um
Verfahrensverzögerungen zu vermeiden.
c. Pro 4 PKW - Stellp lätze eine Baumpflanzung – keine Versiegelung zumindest der PKW - Stellplätze .
d. Verbindliche Fassadenbegrünung und bei jeglicher Art von
Flachdach verbindliche Dachbegrünung.
e. Die Fluchtlinie des südlich angrenzenden Dachser -
Geländes zur DB - Flughafen - schleife
sollte aufgenommen werden, um ein ausreichend breites
Trittsteinbiotop längs der Bahnböschung
zu schaffen / zu erhalten, so dass sich eine wertvolle Böschungsvegetation entwickeln könne.
f.
Insektenfreundliches
Lichtkonzept, also keine Abstrahlung des Lichtes nach oben und nur zur Seite, sondern nur da, wo es
gebraucht werde.
g.
Die LKW Verkehre
dürfen nicht in die angrenzenden Wohngebiete. Im Rahmen des Planverfahrens ist vertraglich
sicherzustellen, dass der Vorhabenträger seine Schwerlastverkehre über das
Autobahnnetz Köln und hier über den Anschluss der A 59 abwickelt, damit die
Wohngebiete Gremberghoven, Finkenberg und Eil hiervon befreit sind. In den
ersten beiden Jahren besteht einmalig das Recht der Bezirksvertretung, den
Vorhabenträger zu einem Gespräch zu bitten, falls es zu Beschwerden kommen
sollte
h. Die
Versiegelung jeglicher Flächen soll im geringsten möglichen Maße erfolgen.
i. Die
Dachabwässser müssen zwingend in örtlicher Versickerung abgeleitet werden
Abstimmungsergebnis:
Ja: 12 Stimmen CDU, Grüne, Frau Bastian (FDP), Herr Geraedts (AfD), Frau Wilden (Pro Köln)
Nein: 6 Stimmen SPD, Herr Eberle (Linke)
Enth. -
Mehrheitlich in geänderter Form empfohlen.