Beschluss:
Die Verwaltung möge prüfen, ob in den Häusern
Engelbertstraße 37, Mauritiussteinweg 35/37, Görresstraße 2, Heinsbergstraße 2,
Lorenzstraße 12 und Benjaminstraße 3 Leerstände, bzw. Zweckentfremdungen
vorliegen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt ist über die
jeweiligen Sachstände umfassend in Kenntnis zu setzen. Insbesondere ist
darzulegen, welche Maßnahmen unternommen wurden, bzw. werden, um die o.g.
Objekte wieder der Wohnnutzung zuzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.