Anschließend nimmt die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, abweichend wie folgt zu entscheiden:

 

„Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

 

§ 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

(2) Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von € 32,00 gezahlt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine höhere ....

 

(3) Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je 1/2 Stunde für Hin- und Rückfahrt) bis zum Höchstbetrag von € 80,00/Std. gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr wird mit Ausnahme der Fahrzeiten grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.