Bezirksbürgermeister Pagano stellt zunächst den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

 

4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung:

 

§ 24 Hauptsatzung

Ersatz des Verdienstausfalls

(§ 45, § 27 Abs. 7 GO)

 

§ 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

(2)   Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von € 32 gezahlt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine höhere ....

 

(3)   Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je 1/2 Stunde für Hin- und Rückfahrt) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Std. gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr mit Ausnahme der Fahrzeiten wird grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.

 

Anschließend stellt er den so geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte 16. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

 

4. Neufassung von § 24 Hauptsatzung:

 

§ 24 Hauptsatzung

Ersatz des Verdienstausfalls

(§ 45, § 27 Abs. 7 GO)

 

§ 24 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:

(2)   Als Ersatz des Verdienstausfalls wird mindestens ein Regelstundensatz in Höhe von € 32 gezahlt, es sei denn, dass ersichtlich keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Eine höhere ....

 

(3)   Der Verdienstausfall wird für die versäumte regelmäßige Arbeitszeit (einschließlich der notwendigen durchschnittlichen Fahrtzeiten, mindestens jedoch je 1/2 Stunde für Hin- und Rückfahrt) bis zum Höchstbetrag von 80 €/Std. gewährt. Die letzte angefangene Stunde wird voll gerechnet. Für Zeiten nach 20 Uhr mit Ausnahme der Fahrzeiten wird grundsätzlich kein Verdienstausfall erstattet.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.