Herr Nigmann schlägt vor, dass die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik durch einen Beschluss die Schaffung eines Fußgängerbeauftragten beim Rat gemäß § 23 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln anregen soll. Durch Einrichtung einer entsprechenden Stelle würde ein positives Zeichen auf dem Weg zu einem fußgängerfreundlichen Köln gesetzt. Gerade Seniorinnen und Senioren sind darauf angewiesen, barrierefrei im näheren Wohnumfeld sich bewegen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Grundlage ist ein gleichlautender Beschluss im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden.

Frau Heuser regt an, die Niederschrift der Ausschusssitzung abzuwarten, um dann einen daran angelehnten Text für den Rat formulieren zu können.

Herr Dr. Rau bittet Herrn Nigmann für die Seniorenvertretung der Stadt Köln einen entsprechenden Text zu formulieren, damit darüber in der nächsten Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik abgestimmt werden kann.

Herr Nigmann sagt zu, dies umzusetzen.

Herr Dr. Dr. Mück kritisiert, dass die Seniorenvertretung nicht rechtzeitig im Vorfeld an Vorgängen mit seniorenrelevanter Bedeutung von der Verwaltung beteiligt werde. Als Beispiel führt er das für die heutige Sitzung vorgelegte geänderte Konzept für die SeniorenNetzwerke Köln an. Dies sei zwischen Verwaltung und den Wohlfahrtsverbänden abgestimmt und dann erst in dieses Gremium eingebracht worden.

Herr Dr. Rau führt aus, dass die Seniorenvertretung gemäß § 1 der Wahlordnung (WahlO) für die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln eine beratende Funktion hat und zur Wahrnehmung dieser Aufgabe in den Arbeitsgemeinschaften

Seniorenpolitik sowohl auf Bezirks- wie auf Stadtebene tätig ist. Darüber

hinaus ist sie in Ausschüssen, Arbeitskreisen und in anderen Bereichen tätig (§ 1 Absatz 2 WahlO). Aus diesem Grund ist es ein durchaus übliches Verfahren, dass die Verwaltung durch einen Vorlagenentwurf in Vorleistung geht und diesen dann in die politischen Gremien, im angeführten Beispiel die Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik, einbringt. Dabei ist es möglich, dass betroffene Kooperationspartner, im vorliegenden Fall die Wohlfahrtsverbände, an der Erstellung des Vorlagenentwurfs beteiligt werden. Noch ist kein Beschluss gefasst worden.

Von Seiten der Mitglieder der Ratsfraktionen wird dieses Verfahren bestätigt und mit getragen.

Weiter weist Herr Dr. Dr. Mück darauf hin, dass die Bearbeitungszeiten für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises oder –parkausweises unverhältnismäßig lange dauern und die Antragsteller dadurch erhebliche Nachteile erfahren.

Herr Dr. Rau entgegnet, dass dies allen zuständigen Stellen bewusst ist und schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden soll. U.a. ist die Herabsetzung der Bearbeitungszeit Gegenstand der zurzeit durchgeführten Verwaltungsreform.

Die gleiche Thematik wurde bereits in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik behandelt. Siehe hierzu den Auszug aus der Niederschrift vom 16.5.17, der als Anlage 3 dieser Niederschrift beigefügt ist.