Sitzung: 08.11.2017 taS/0006/2017
Herr Nigmann schlägt vor, dass die Stadtarbeitsgemeinschaft
Seniorenpolitik durch einen Beschluss die Schaffung eines Fußgängerbeauftragten
beim Rat gemäß § 23 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln anregen soll.
Durch Einrichtung einer entsprechenden Stelle würde ein positives Zeichen auf
dem Weg zu einem fußgängerfreundlichen Köln gesetzt. Gerade Seniorinnen und
Senioren sind darauf angewiesen, barrierefrei im näheren Wohnumfeld sich
bewegen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Grundlage ist ein
gleichlautender Beschluss im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden.
Frau Heuser regt an, die Niederschrift der Ausschusssitzung abzuwarten,
um dann einen daran angelehnten Text für den Rat formulieren zu können.
Herr Dr. Rau bittet Herrn Nigmann für die Seniorenvertretung der Stadt
Köln einen entsprechenden Text zu formulieren, damit darüber in der nächsten
Sitzung der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik abgestimmt werden kann.
Herr Nigmann sagt zu, dies umzusetzen.
Herr Dr. Dr. Mück kritisiert, dass die Seniorenvertretung nicht
rechtzeitig im Vorfeld an Vorgängen mit seniorenrelevanter Bedeutung von der
Verwaltung beteiligt werde. Als Beispiel führt er das für die heutige Sitzung
vorgelegte geänderte Konzept für die SeniorenNetzwerke Köln an. Dies sei
zwischen Verwaltung und den Wohlfahrtsverbänden abgestimmt und dann erst in
dieses Gremium eingebracht worden.
Herr Dr. Rau führt aus, dass die
Seniorenvertretung gemäß § 1 der Wahlordnung (WahlO) für die Wahl der
Seniorenvertretung der Stadt Köln eine beratende Funktion hat und zur
Wahrnehmung dieser Aufgabe in den Arbeitsgemeinschaften
Seniorenpolitik sowohl auf Bezirks- wie auf
Stadtebene tätig ist. Darüber
hinaus ist sie in Ausschüssen, Arbeitskreisen und in anderen Bereichen
tätig (§ 1 Absatz 2 WahlO). Aus diesem Grund ist es ein durchaus übliches
Verfahren, dass die Verwaltung durch einen Vorlagenentwurf in Vorleistung geht
und diesen dann in die politischen Gremien, im angeführten Beispiel die
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik, einbringt. Dabei ist es möglich, dass
betroffene Kooperationspartner, im vorliegenden Fall die Wohlfahrtsverbände, an
der Erstellung des Vorlagenentwurfs beteiligt werden. Noch ist kein Beschluss
gefasst worden.
Von Seiten der Mitglieder der Ratsfraktionen wird dieses Verfahren
bestätigt und mit getragen.
Weiter weist Herr Dr. Dr. Mück darauf hin, dass die Bearbeitungszeiten
für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises oder –parkausweises
unverhältnismäßig lange dauern und die Antragsteller dadurch erhebliche
Nachteile erfahren.
Herr Dr. Rau entgegnet, dass dies allen zuständigen Stellen bewusst ist
und schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden soll. U.a. ist die Herabsetzung
der Bearbeitungszeit Gegenstand der zurzeit durchgeführten Verwaltungsreform.
Die gleiche Thematik wurde bereits in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik behandelt. Siehe hierzu den Auszug aus der Niederschrift vom 16.5.17, der als Anlage 3 dieser Niederschrift beigefügt ist.