Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und
Familie – empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Rat beschließt den
vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 als Rahmenplanung. In
dem Zeitraum von 2015 bis 2016 wurde er in einem intensiven
Planungsprozess innerhalb der Jugendverwaltung, dem AK 80 und den Trägern
der freien Jugendhilfe entwickelt und anschließend in einer
Entwurfsfassung als Mitteilung im Jugendhilfeausschuss und in den
Bezirksvertretungen ausführlich erörtert. Konkrete Kommentierungen und
Anregungen sind in den Plan eingeflossen.
- Der Rat beauftragt die
Verwaltung, die strategischen Aussagen des Kinder- und Jugendförderplans
für die Detailplanungen der nächsten Jahre zu Grunde zu legen. Die
Maßnahmenvorschläge sollen unter dem Vorbehalt einer gesicherten
Finanzierung in Abstimmung mit den anerkannten Trägern der freien
Jugendhilfe im Arbeitskreis Jugend nach § 80 SGB VIII und unter
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sukzessive umgesetzt werden. Für
Maßnahmen, deren Umsetzung haushaltsmäßige Auswirkungen haben, werden
gesonderte Beschlüsse der politischen Gremien vorgesehen.
- Der Rat beauftragt die
Verwaltung, im Dezember 2018 einen Zwischenbericht zur Umsetzung des
Kinder- und Jugendförderplans vorzulegen.