Beschluss Ersetzungsantrag der SPD-Fraktion :

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

1.     Der Rat betont erneut die dringende Notwendigkeit, dass mindestens neue 6.000 Wohnungen pro Jahr in Köln gebaut werden, um der Wohnungsknappheit in Köln wirksam entgegentreten zu können. Er beauftragt die Verwaltung, einen Projektplan zur Erreichung dieser Zielzahl vorzulegen. Auch mietanstiegsdämpfende Mittel wie die Mietpreisbremse müssen geschärft und in Köln weiterhin zur Anwendung kommen.

2.     Für die Quartierentwicklung in Köln bekennt sich der Rat zu „gemischten“ Vierteln. Die im Kooperativen Baulandmodell Köln genannte Zielrichtung, im Plangebiet einen Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderten Wohnungen vorzusehen, ist Richtschnur und Ausgangsbasis für die Entwicklung neuer Quartiere in der gesamten Stadt.

3.     Für die Sicherung bestehenden bezahlbaren Wohnraums und die Entwicklung neuer Quartiere ist die GAG Immobilien AG ein wichtiger und unverzichtbarer Akteur. Ihrem Satzungsauftrag und öffentlichen Zweck, der Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemessenen Preisen, kommt die Gesellschaft dadurch nach, dass sie mehr als 100.000 Menschen in Köln, also quasi jedem/r 10. Kölner/in, bezahlbare Wohnungen des Unternehmens zur Verfügung stellt. Auch bei einem Quartiersneubau durch die GAG Immobilien AG gilt jedoch das Ziel gemischter Viertel. Im Interesse „gemischter“ Viertel und einer betriebswirtschaftlich gesunden GAG ist der öffentlich geförderte Wohnungsbau in Köln auf viele Schultern zu verteilen, ungeachtet der Tatsache, dass die GAG bereits jetzt einen wesentlichen Teil davon trägt.

4.     Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Zielzahlen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau von mindestens 1.000 jährlich zu überprüfen. Bis zum Jahr 2030 wird ein Wegfall von fast 2.500 öffentlich geförderten Wohnungen auf ca. 34.000 prognostiziert – vorausgesetzt, die bisherige Zielzahl von 1.000 neu bezugsfertigen öffentlich geförderten Wohnungen pro Jahr wird erreicht. Angesichts der Tatsache, dass fast jeder zweite Kölner einen Anspruch auf einen Wohnungsberechtigungsschein hätte, ist jedoch auch dies zu wenig. Die Verwaltung wird daher beauftragt, kurzfristig die Voraussetzungen und Möglichkeiten darzustellen, um eine Zielzahl von 2.000 geförderten Wohnungen p.a. zu erreichen.

5.     Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens und die NRW.BANK werden daher aufgefordert, für Köln weiterhin die benötigten Mittel zur Finanzierung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus, insbesondere Mietwohnungsbau, bereitzustellen.

6.     Dessen ungeachtet wird die Verwaltung beauftragt, das Ende 2016 ausgelaufene städtische Wohnungsbauförderprogramm inkl. Sonderprogramm Investitionskostenzuschuss fortzuführen und dem Rat und seinen Fachausschüssen die entsprechenden Beschlussvorlagen unverzüglich vorzulegen.

7.     Ferner wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit der Kölner Wohnungswirtschaft, insbesondere mit der GAG und den Wohnungsbaugenossenschaften, folgende Instrumente zur Unterstützung der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum - innerhalb des städtischen Wohnungsbauförderprogramms oder ergänzend dazu - zu prüfen:

a)  Stärkere Kooperation zwischen Stadt Köln und GAG Immobilien AG und anderen stadtentwicklungsstrategisch bedeutsamen Bestandshaltern, z.B. durch eine vermehrte Direktvergabe von Grundstücken;

b)  Preisreduzierungen bei Grundstücksverkäufen oder Erbpachtbestellungen an alle Akteure auf dem Wohnungsmarkt; Ziel und Auflage sind, in Neubaugebieten einen für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbaren Wohnraum (insb. Mietzins) zu schaffen. Insbesondere im Zusammenwirken mit der GAG sind dem Ausschuss Soziales und Senioren, dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Liegenschaftsausschuss für deren nächste Sitzungen verschiedene Rabattierungsstufen und deren Auswirkungen auf die Miethöhe darzustellen;

c)  Gestellung zusätzlicher kommunaler Bürgschaften für die kommunalen Wohnungsbauunternehmen und Entwicklungsgesellschaften;

d)  zusätzliche kommunale Darlehensförderung;

e)  Prüfung von Kapital- oder Grundstückszuführungen an die GAG, um diese in die Lage zu versetzen, noch mehr Wohnungen zu bauen;

f)   perspektivisch: Einbeziehung der GAG Immobilien AG und anderer interessierter Kreise in die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts für Grundstücke. Voraussetzung dafür ist die wirkungsvolle Ingangsetzung der vom Rat beschlossenen und kurzfristig umzusetzenden Wiedereinführung des kommunalen Vorkaufsrechts.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich –mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion- abgelehnt.