Beschluss Ersetzungsantrag der
SPD-Fraktion :
Der
Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
1.
Der Rat
betont erneut die dringende Notwendigkeit, dass mindestens neue 6.000 Wohnungen
pro Jahr in Köln gebaut werden, um der Wohnungsknappheit in Köln wirksam
entgegentreten zu können. Er beauftragt die Verwaltung, einen Projektplan zur
Erreichung dieser Zielzahl vorzulegen. Auch mietanstiegsdämpfende Mittel wie
die Mietpreisbremse müssen geschärft und in Köln weiterhin zur Anwendung
kommen.
2.
Für die
Quartierentwicklung in Köln bekennt sich der Rat zu „gemischten“ Vierteln. Die
im Kooperativen Baulandmodell Köln genannte Zielrichtung, im Plangebiet einen
Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderten Wohnungen vorzusehen, ist
Richtschnur und Ausgangsbasis für die Entwicklung neuer Quartiere in der gesamten
Stadt.
3.
Für die
Sicherung bestehenden bezahlbaren Wohnraums und die Entwicklung neuer Quartiere
ist die GAG Immobilien AG ein wichtiger und unverzichtbarer Akteur. Ihrem
Satzungsauftrag und öffentlichen Zweck, der Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung
mit sicherem Wohnraum zu sozial angemessenen Preisen, kommt die Gesellschaft
dadurch nach, dass sie mehr als 100.000 Menschen in Köln, also quasi jedem/r
10. Kölner/in, bezahlbare Wohnungen des Unternehmens zur Verfügung stellt. Auch
bei einem Quartiersneubau durch die GAG Immobilien AG gilt jedoch das Ziel
gemischter Viertel. Im Interesse „gemischter“ Viertel und einer
betriebswirtschaftlich gesunden GAG ist der öffentlich geförderte Wohnungsbau
in Köln auf viele Schultern zu verteilen, ungeachtet der Tatsache, dass die GAG
bereits jetzt einen wesentlichen Teil davon trägt.
4.
Der Rat
fordert die Verwaltung auf, die Zielzahlen für den öffentlich geförderten
Wohnungsbau von mindestens 1.000 jährlich zu überprüfen. Bis zum Jahr 2030 wird
ein Wegfall von fast 2.500 öffentlich geförderten Wohnungen auf ca. 34.000
prognostiziert – vorausgesetzt, die bisherige Zielzahl von 1.000 neu
bezugsfertigen öffentlich geförderten Wohnungen pro Jahr wird erreicht.
Angesichts der Tatsache, dass fast jeder zweite Kölner einen Anspruch auf einen
Wohnungsberechtigungsschein hätte, ist jedoch auch dies zu wenig. Die
Verwaltung wird daher beauftragt, kurzfristig die Voraussetzungen und
Möglichkeiten darzustellen, um eine Zielzahl von 2.000 geförderten Wohnungen
p.a. zu erreichen.
5.
Die
Landesregierung Nordrhein-Westfalens und die NRW.BANK werden daher
aufgefordert, für Köln weiterhin die benötigten Mittel zur Finanzierung des
öffentlich geförderten Wohnungsbaus, insbesondere Mietwohnungsbau,
bereitzustellen.
6.
Dessen
ungeachtet wird die Verwaltung beauftragt, das Ende 2016 ausgelaufene
städtische Wohnungsbauförderprogramm inkl. Sonderprogramm
Investitionskostenzuschuss fortzuführen und dem Rat und seinen Fachausschüssen
die entsprechenden Beschlussvorlagen unverzüglich vorzulegen.
7.
Ferner
wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit der Kölner Wohnungswirtschaft,
insbesondere mit der GAG und den Wohnungsbaugenossenschaften, folgende
Instrumente zur Unterstützung der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum -
innerhalb des städtischen Wohnungsbauförderprogramms oder ergänzend dazu - zu prüfen:
a) Stärkere Kooperation zwischen Stadt Köln und
GAG Immobilien AG und anderen stadtentwicklungsstrategisch bedeutsamen
Bestandshaltern, z.B. durch eine vermehrte Direktvergabe von Grundstücken;
b) Preisreduzierungen bei Grundstücksverkäufen
oder Erbpachtbestellungen an alle Akteure auf dem Wohnungsmarkt; Ziel und
Auflage sind, in Neubaugebieten einen für breite Schichten der Bevölkerung
bezahlbaren Wohnraum (insb. Mietzins) zu schaffen. Insbesondere im
Zusammenwirken mit der GAG sind dem Ausschuss Soziales und Senioren, dem
Stadtentwicklungsausschuss und dem Liegenschaftsausschuss für deren nächste
Sitzungen verschiedene Rabattierungsstufen und deren Auswirkungen auf die
Miethöhe darzustellen;
c) Gestellung zusätzlicher kommunaler
Bürgschaften für die kommunalen Wohnungsbauunternehmen und
Entwicklungsgesellschaften;
d) zusätzliche kommunale Darlehensförderung;
e) Prüfung von Kapital- oder
Grundstückszuführungen an die GAG, um diese in die Lage zu versetzen, noch mehr
Wohnungen zu bauen;
f) perspektivisch: Einbeziehung der GAG
Immobilien AG und anderer interessierter Kreise in die Ausübung des kommunalen
Vorkaufsrechts für Grundstücke. Voraussetzung dafür ist die wirkungsvolle
Ingangsetzung der vom Rat beschlossenen und kurzfristig umzusetzenden
Wiedereinführung des kommunalen Vorkaufsrechts.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich –mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion- abgelehnt.