Beantwortung einer Anfrage:

 

In der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 04.07.2017 bittet RM Frank mündlich um eine Sachstandsmitteilung zum Parkcafé. Dabei bittet er vor allem auch um Darstellung, wann mit der Baugenehmigung auf der Grundlage der aktuellen Planung zu rechnen ist und für wann die Fertigstellung der Ausbauplanung (Werk- und Detailplanung) als Grundlage für die Bauausführung terminiert ist. Wer wird zukünftig die federführende Verantwortung für das Vorhaben in der Verwaltung wahrnehmen?

 

Die Verwaltung berichtet zum aktuellen Sachstand der Sanierung und Wiederinbetriebnahme des Parkcafés im Kölner Rheinpark wie folgt:

 

Das Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Köln hat als Bauherr in Zusammenarbeit mit dem planenden Architekturbüro „Architekten Marciniak“ den Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung gestellt. Das Baugenehmigungsverfahren befindet sich noch in der verwaltungsinternen Abstimmung. Mit der Erteilung der Baugenehmigung wird im IV. Quartal 2017 gerechnet.

 

Die Ausführungsplanung ist weitestgehend abgeschlossen. Auf deren Grundlage werden derzeit die notwendigen Ausschreibungen für die Bauausführung vorbereitet. Parallel zu der Vorbereitung der Baugenehmigung und der Arbeit der Fachingenieure für die Ausführungsplanung sind in den vergangenen Monaten Entkernungs- und Betonsanierungsarbeiten am Gebäude durchgeführt worden.

 

Der vom planenden Architekturbüro erstellte Bauzeitenplan sieht eine Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme im III. Quartal 2018 vor. Nach den erforderlichen behördlichen Abnahmen wird das Parkcafé unverzüglich an den künftigen Betreiber, die Parkcafé GmbH, übergeben und wieder in Betrieb genommen. Nach heutigem Stand kommt es nicht zu einer Bauverzögerung.

 

Die abschließenden Verhandlungen bezüglich des Gewerbemietvertrages durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster mit dem künftigen Betreiber werden voraussichtlich Ende des III. Quartals 2017 abgeschlossen sein. Im Anschluss hieran wird dann unverzüglich der entsprechende Gewerbemietvertrag angefertigt.

 

Die Sanierungsmaßnahme wird im Rahmen des Programms „Win-Win für Köln“ durchgeführt. Die federführende Verantwortung während der Sanierung liegt in der Abteilung Arbeitsmarktförderung im Amt für Wirtschaftsförderung. Nach Beendigung der Sanierungsmaßnahme und Übergabe des Gebäudes an den künftigen Betreiber geht die städtische Immobilie in die Verwaltung des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster über.

 


Abstimmungsergebnis:

Kenntnis genommen