Sitzung: 08.11.2017 taS/0006/2017
Die Tagesordnung ist
den Mitgliedern der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik zusammen mit der
Einladung form- und fristgerecht zugeleitet worden.
Herr Nigmann bittet
im Namen der Seniorenvertretung den TOP 7.2 – Konzept der SeniorenNetzwerke Köln-
in die nächste Sitzung zu verschieben, da die Seniorenvertretung zur eigenen
Meinungsbildung noch weitere Zeit benötigt. Der Bitte wird nachgekommen.
Die Tagesordnung
wird mit dieser Änderung beschlossen.
Die Niederschrift
vom 30.01.2017 wird einstimmig ohne Änderungen verabschiedet.
Herr Dr. Dr. Mück
nimmt die Verabschiedung der Niederschrift zum Anlass, um darauf hinzuweisen,
dass Herr Dr. Schulz als Mitglied der SPD-Fraktion im Ratsinformationsdienst in
der Mitgliederliste der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik als
Ratsmitglied mit beratender Stimme aufgeführt wird und dies zu der Annahme
führen kann, dass er nicht stimmberechtigtes Mitglied in der Stadtarbeitsgemeinschaft
Seniorenpolitik ist.
Herr Paulukat
entgegnet, dass Herr Dr. Schulz als Vertreter der SPD-Ratsfraktion entsprechend
der Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln
unabhängig von der Bezeichnung in der Mitgliederliste stimmberechtigtes
Mitglied ist und dies in der Vergangenheit auch war. Herr Paulukat hat bereits
im Vorfeld der Sitzung bei der für den Ratsinformationsdienst zuständigen
Stelle eine Änderung veranlasst, die aus technischen Gründen erst zur nächsten
Sitzung umgesetzt werden kann.
Herr Dr. Schulz
wendet ein, dass er und auch seine Kolleginnen und Kollegen aus den anderen
Ratsfraktionen nur beratend, nicht stimmberechtigt in der Stadtarbeitsgemeinschaft
Seniorenpolitik wirken können, da die entsprechenden Fraktionen nur jeweils von
einem Mitglied im Gremium vertreten werden und die Anzahl der Vertreterinnen
und Vertreter nicht dem Mehrheitsverhältnis im Rat entspricht. Gleichzeitig
merkt er an, dass es eine Regelung in der Geschäftsordnung der Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik gibt, wonach dort die Vertreterinnen und Vertreter aus den
Ratsfraktionen nur eine beratende Funktion haben und nicht stimmberechtigt
sind.
Herr Paulukat
verweist auf die Hauptsatzung der Stadt Köln und die Geschäftsordnung für die
Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln (GOGrSP) und teilt mit, dass in § 23
Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln in Verbindung mit § 6 Absatz 1 GOGrSP
die Mitgliedschaft in der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik geregelt ist
und diese Mitglieder auch entsprechend stimmberechtigt sind. Weder in der
Hauptsatzung noch in der GOGrSP gibt es eine besondere Ausschlussklausel bei
der Stimmberechtigung für bestimmte Mitgliedergruppen der Stadtarbeitsgemeinschaft
Seniorenpolitik.
Eine andere Regelung
wurde für die Stadtarbeitsgemeinschaft
Behindertenpolitik getroffen. Durch eine Sonderregelung in § 2 Absatz 3 der
Geschäftsordnung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wurden die
Mitglieder der Ratsfraktionen vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Um abschließende Klarheit zum Verfahren zu erhalten, wird Herr Paulukat mit der Fachstelle für kommunales Verfassungsrecht im Büro der Oberbürgermeisterin Kontakt aufnehmen und um Stellungnahme bitten. Die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik werden über das Ergebnis informiert.