Die Tagesordnung ist den Mitgliedern der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik zusammen mit der Einladung form- und fristgerecht zugeleitet worden.

Herr Nigmann bittet im Namen der Seniorenvertretung den TOP 7.2 – Konzept der SeniorenNetzwerke Köln- in die nächste Sitzung zu verschieben, da die Seniorenvertretung zur eigenen Meinungsbildung noch weitere Zeit benötigt. Der Bitte wird nachgekommen.

Die Tagesordnung wird mit dieser Änderung beschlossen.

Die Niederschrift vom 30.01.2017 wird einstimmig ohne Änderungen verabschiedet.

Herr Dr. Dr. Mück nimmt die Verabschiedung der Niederschrift zum Anlass, um darauf hinzuweisen, dass Herr Dr. Schulz als Mitglied der SPD-Fraktion im Ratsinformationsdienst in der Mitgliederliste der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik als Ratsmitglied mit beratender Stimme aufgeführt wird und dies zu der Annahme führen kann, dass er nicht stimmberechtigtes Mitglied in der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik ist.

Herr Paulukat entgegnet, dass Herr Dr. Schulz als Vertreter der SPD-Ratsfraktion entsprechend der Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln unabhängig von der Bezeichnung in der Mitgliederliste stimmberechtigtes Mitglied ist und dies in der Vergangenheit auch war. Herr Paulukat hat bereits im Vorfeld der Sitzung bei der für den Ratsinformationsdienst zuständigen Stelle eine Änderung veranlasst, die aus technischen Gründen erst zur nächsten Sitzung umgesetzt werden kann.

Herr Dr. Schulz wendet ein, dass er und auch seine Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ratsfraktionen nur beratend, nicht stimmberechtigt in der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik wirken können, da die entsprechenden Fraktionen nur jeweils von einem Mitglied im Gremium vertreten werden und die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter nicht dem Mehrheitsverhältnis im Rat entspricht. Gleichzeitig merkt er an, dass es eine Regelung in der Geschäftsordnung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik gibt, wonach dort die Vertreterinnen und Vertreter aus den Ratsfraktionen nur eine beratende Funktion haben und nicht stimmberechtigt sind.

Herr Paulukat verweist auf die Hauptsatzung der Stadt Köln und die Geschäftsordnung für die Gremien der Seniorenpolitik der Stadt Köln (GOGrSP) und teilt mit, dass in § 23 Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Köln in Verbindung mit § 6 Absatz 1 GOGrSP die Mitgliedschaft in der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik geregelt ist und diese Mitglieder auch entsprechend stimmberechtigt sind. Weder in der Hauptsatzung noch in der GOGrSP gibt es eine besondere Ausschlussklausel bei der Stimmberechtigung für bestimmte Mitgliedergruppen der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik.

Eine andere Regelung wurde für die  Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik getroffen. Durch eine Sonderregelung in § 2 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik wurden die Mitglieder der Ratsfraktionen vom Stimmrecht ausgeschlossen.

Um abschließende Klarheit zum Verfahren zu erhalten, wird Herr Paulukat mit der Fachstelle für kommunales Verfassungsrecht im Büro der Oberbürgermeisterin Kontakt aufnehmen und um Stellungnahme bitten. Die Mitglieder der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik werden über das Ergebnis informiert.