Ehrenamtskarte

 

Verschiedene Mitglieder der Seniorenvertretung der Stadt Köln weisen in der sich dem Vortrag über die Ehrenamtskarte anschließenden Diskussion darauf hin, dass sie als Seniorenvertreterinnen bzw. Seniorenvertreter zwar eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 70 € erhalten und nach der Lesart der Bedingungen keine Ehrenamtskarte erhalten können, dass aber die tatsächlichen monatliche Aufwendungen (Fahrtkosten, Parkgebühren etc.) für das Ehrenamt Seniorenvertretung weitaus höher liegen, als die gezahlten 70 € im Monat. Es wird um Prüfung gebeten, ob trotz Aufwandsentschädigung eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann.

Frau Kunert teilt mit, dass dies einer Abstimmung mit der Staatskanzlei des Landes NRW bedarf und sagt eine entsprechende Prüfung zu.

Köln-Pass

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Dr. Mück teilt Frau Ramos mit, dass Stand 8.11.2017 bis auf wenige Ausnahmen alle bis Mitte Oktober 2017 eingegangenen Anträge auf einen Köln-Pass abgearbeitet worden sind. Sie weist darauf hin, dass viele neue Kolleginnen und Kollegen hinzugekommen sind, die noch eingearbeitet werden müssen. Perspektivisch wird sich die Bearbeitungszeit durch die veränderte Sachbearbeitung und die Verteilung der Anträge auf mehr Personal beschleunigen.

Unter http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/koeln-pass/ sind alle der Verwaltung bekannten Angebote, bei denen es Vergünstigungen durch den Köln-Pass gibt, aufgelistet. Darüber hinaus ist es möglich, dass noch weitere Vergünstigungen gewährt werden, die der Verwaltung nicht bekannt gegeben wurden. Auf der genannten Internetseite werden auch häufig gestellte Fragen zum Köln-Pass beantwortet.

Herr Nigmann weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Vergünstigungen in städtischen Einrichtungen durch den Köln-Pass letztendlich Mindereinnahmen für die Einrichtungen bedeuten und sich auf den städtischen Haushalt auswirken. Weiterhin fragt er nach, ob die Kosten für den Hausnotruf bei der Berechnung des Einkommens bei der Antragsstellung mit berücksichtigt werden.

Frau Gärtner merkt an, dass einige Bedarfe dieser Art bereits über die Kranken- und Pflegeversicherung abgedeckt seien.

Frau Ramos teilt mit, dass die Kosten für den Hausnotruf in der „Geringverdiener-Berechnung“ für den Köln-Pass als Kosten der Gesundheitsvorsorge ebenso als berücksichtigungsfähige Ausgaben gewertet werden können, wie z.B. auch regelmäßig anfallende Rezeptgebühren, Beiträge zu Zusatzversicherungen, etc. Grundsätzlich wird die Bürgerin/der Bürger insbesondere dann nach besonderen Belastungsfaktoren gefragt, wenn die Einkommensgrenze nur um einen geringen Betrag überschritten wird und sich hierdurch die Möglichkeit ergäbe, doch noch einen Köln-Pass ausstellen zu können.

Frau Buchholz findet es positiv, dass u.a. Grundsicherungsempfängerinnen und –empfänger einen neuen Köln-Pass automatisch nach Ablauf der Gültigkeitsfrist zugeschickt bekommen. Sie regt an, die Laufzeit des Köln-Passes für Rentnerinnen und Rentner nach einmaliger Einkommensprüfung ganz zu entfristen.

Herr Meurers unterstützt diese Forderung und gibt zu bedenken, dass für viele ältere Menschen aus Schamgefühl eine regelmäßige neue Antragstellung eine hohe Hemmschwelle bedeutet.

Frau Ramos sagt auf Nachfrage von Herrn Pasch zu, dass die Anregung von Frau Buchholz in die anstehende Prüfung der Möglichkeiten zur Verlängerung der Köln-Pass-Laufzeit für unterschiedliche Berechtigungskreise einbezogen wird. Geplant ist eine Vorlage für den Ausschuss für Soziales und Senioren und den Rat zum Thema Köln-Pass. Nach Beschlussfassung wird das darin festgelegte Verfahren zeitnah umgesetzt.

Herr Dr. Theisohn bittet um Auskunft, ob der Köln-Pass bei der Beantragung der Rundfunkgebührenbefreiung eingesetzt werden kann.

Frau Ramos entgegnet, dass GEZ-Gebühren aufgrund des Rundfunkgebührenstaatsvertrages erhoben werden. Der Personenkreis, der von der Gebührenzahlung befreit ist, ist abschließend in § 4 aufgeführt. In dessen Absatz 7 steht, welche Unterlagen als Nachweis erbracht werden müssen. Diese sind die jeweils maßgeblichen Leistungsbescheide. Insoweit besteht keine Möglichkeit den Köln-Pass als Nachweis einzusetzen.

Auf Nachfrage von Herrn Meurers teilt Frau Ramos mit, dass es verschiedene Beratungsmöglichkeiten gibt, die über den Köln-Pass informieren.

Herr Dr. Theisohn weist darauf hin, dass es neben den Vergünstigungen durch den Köln-Pass noch weitere Möglichkeiten zur Unterstützung Hilfebedürftiger gibt. So haben zum Beispiel die Netzwerkerinnen und Netzwerker in den SeniorenNetzwerken, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, die Möglichkeit beim Förderkreis SeniorenNetzwerke e.V. eine finanzielle Unterstützung zu bekommen, um an kostenpflichtigen Veranstaltungen teilnehmen zu können.

Herr Dr. Rau greift dies auf und regt an, dass alle Anwesenden die heute erhaltenen Informationen in ihre Arbeitsbereiche mitnehmen sollen, um so die Zugängigkeit zum bestehenden Hilfesystem zu optimieren. Vorstellbar wäre, das Thema „Zugängigkeit zum Hilfesystem“ als Schwerpunktthema in einer der nächsten Sitzungen der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik zu behandeln.