Sitzung: 08.11.2017 taS/0006/2017
Ehrenamtskarte
Verschiedene
Mitglieder der Seniorenvertretung der Stadt Köln weisen in der sich dem Vortrag
über die Ehrenamtskarte anschließenden Diskussion darauf hin, dass sie als
Seniorenvertreterinnen bzw. Seniorenvertreter zwar eine monatliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 70 € erhalten und nach der Lesart der Bedingungen
keine Ehrenamtskarte erhalten können, dass aber die tatsächlichen monatliche
Aufwendungen (Fahrtkosten, Parkgebühren etc.) für das Ehrenamt Seniorenvertretung
weitaus höher liegen, als die gezahlten 70 € im Monat. Es wird um Prüfung
gebeten, ob trotz Aufwandsentschädigung eine Ehrenamtskarte ausgestellt werden
kann.
Frau Kunert teilt
mit, dass dies einer Abstimmung mit der Staatskanzlei des Landes NRW bedarf und
sagt eine entsprechende Prüfung zu.
Köln-Pass
Auf Nachfrage von
Herrn Dr. Dr. Mück teilt Frau Ramos mit, dass Stand 8.11.2017 bis auf wenige
Ausnahmen alle bis Mitte Oktober 2017 eingegangenen Anträge auf einen Köln-Pass
abgearbeitet worden sind. Sie weist darauf hin, dass viele neue Kolleginnen und
Kollegen hinzugekommen sind, die noch eingearbeitet werden müssen.
Perspektivisch wird sich die Bearbeitungszeit durch die veränderte Sachbearbeitung
und die Verteilung der Anträge auf mehr Personal beschleunigen.
Unter http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/koeln-pass/
sind alle der Verwaltung bekannten Angebote, bei denen es Vergünstigungen durch
den Köln-Pass gibt, aufgelistet. Darüber hinaus ist es möglich, dass noch
weitere Vergünstigungen gewährt werden, die der Verwaltung nicht bekannt
gegeben wurden. Auf der genannten Internetseite werden auch häufig gestellte
Fragen zum Köln-Pass beantwortet.
Herr Nigmann weist
in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Vergünstigungen in städtischen
Einrichtungen durch den Köln-Pass letztendlich Mindereinnahmen für die
Einrichtungen bedeuten und sich auf den städtischen Haushalt auswirken. Weiterhin
fragt er nach, ob die Kosten für den Hausnotruf bei der Berechnung des
Einkommens bei der Antragsstellung mit berücksichtigt werden.
Frau Gärtner merkt
an, dass einige Bedarfe dieser Art bereits über die Kranken- und
Pflegeversicherung abgedeckt seien.
Frau Ramos teilt
mit, dass die Kosten für den Hausnotruf in der „Geringverdiener-Berechnung“
für den Köln-Pass als Kosten der Gesundheitsvorsorge ebenso als
berücksichtigungsfähige Ausgaben gewertet werden können, wie z.B. auch regelmäßig
anfallende Rezeptgebühren, Beiträge zu Zusatzversicherungen, etc. Grundsätzlich
wird die Bürgerin/der Bürger insbesondere dann nach besonderen Belastungsfaktoren
gefragt, wenn die Einkommensgrenze nur um einen geringen Betrag überschritten
wird und sich hierdurch die Möglichkeit ergäbe, doch noch einen Köln-Pass
ausstellen zu können.
Frau Buchholz findet
es positiv, dass u.a. Grundsicherungsempfängerinnen und –empfänger einen neuen
Köln-Pass automatisch nach Ablauf der Gültigkeitsfrist zugeschickt bekommen.
Sie regt an, die Laufzeit des Köln-Passes für Rentnerinnen und Rentner nach
einmaliger Einkommensprüfung ganz zu entfristen.
Herr Meurers
unterstützt diese Forderung und gibt zu bedenken, dass für viele ältere
Menschen aus Schamgefühl eine regelmäßige neue Antragstellung eine hohe
Hemmschwelle bedeutet.
Frau Ramos sagt auf
Nachfrage von Herrn Pasch zu, dass die Anregung von Frau Buchholz in die anstehende
Prüfung der Möglichkeiten zur Verlängerung der Köln-Pass-Laufzeit für
unterschiedliche Berechtigungskreise einbezogen wird. Geplant ist eine Vorlage
für den Ausschuss für Soziales und Senioren und den Rat zum Thema Köln-Pass.
Nach Beschlussfassung wird das darin festgelegte Verfahren zeitnah umgesetzt.
Herr Dr. Theisohn
bittet um Auskunft, ob der Köln-Pass bei der Beantragung der
Rundfunkgebührenbefreiung eingesetzt werden kann.
Frau Ramos
entgegnet, dass GEZ-Gebühren aufgrund des Rundfunkgebührenstaatsvertrages
erhoben werden. Der Personenkreis, der von der Gebührenzahlung befreit ist, ist
abschließend in § 4 aufgeführt. In dessen Absatz 7 steht, welche Unterlagen als
Nachweis erbracht werden müssen. Diese sind die jeweils maßgeblichen
Leistungsbescheide. Insoweit besteht keine Möglichkeit den Köln-Pass als
Nachweis einzusetzen.
Auf Nachfrage von
Herrn Meurers teilt Frau Ramos mit, dass es verschiedene Beratungsmöglichkeiten
gibt, die über den Köln-Pass informieren.
Herr Dr. Theisohn
weist darauf hin, dass es neben den Vergünstigungen durch den Köln-Pass noch
weitere Möglichkeiten zur Unterstützung Hilfebedürftiger gibt. So haben zum
Beispiel die Netzwerkerinnen und Netzwerker in den SeniorenNetzwerken, die nur
über ein geringes Einkommen verfügen, die Möglichkeit beim Förderkreis
SeniorenNetzwerke e.V. eine finanzielle Unterstützung zu bekommen, um an
kostenpflichtigen Veranstaltungen teilnehmen zu können.
Herr Dr. Rau greift
dies auf und regt an, dass alle Anwesenden die heute erhaltenen Informationen
in ihre Arbeitsbereiche mitnehmen sollen, um so die Zugängigkeit zum
bestehenden Hilfesystem zu optimieren. Vorstellbar wäre, das Thema
„Zugängigkeit zum Hilfesystem“ als Schwerpunktthema in einer der nächsten Sitzungen
der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik zu behandeln.