Beschluss:

Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschließen:
"Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für den Neubau eines Schulgebäudes mit  6-fach Turnhalle für die Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 214, 51061 Köln-Höhenhaus nach Passivhausstandard mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 102.681.110 € (rd. 95,8 Mio. € Gesamtbaukosten zzgl. rd. 6,2 Mio. € Einrichtungskosten – inkl. 181.457 € Einrichtungskosten für Mensaküche), stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung und Einrichtung.

Zudem genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 10 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten gem. Kostenberechnung. Dies entspricht einem Betrag von 8.804.955 €
Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städt. Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis der derzeitigen Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inkl. Nebenkosten und Reinigung i.H.v. rd. 2,61 Mio. €, die voraussichtlich ab Haushaltsjahr 2020 aus bereits veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rd. 3,6 Mio. € sind frühestens im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, zu veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rd. 2,4 Mio. € erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2020 aus zu veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben, Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die weiteren investiven Einrichtungskosten in Höhe von rd. 0,2 Mio. € sind durch die Fördermaßnahme Gute Schule 2020 förderfähig und entfallen auf die Medientechnik PZ.“


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.