Nachtrag: 06.09.2017
Sitzung: 11.09.2017 SHA/0026/2017
Zusatz: per Sammelumdruck vom 06.09.2017 zur Verfügung gestellt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2321/2017
Beschluss:
Der
Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt
zu beschließen:
"Der Rat genehmigt den Entwurf und die Kostenberechnung für den Neubau
eines Schulgebäudes mit 6-fach Turnhalle
für die Willy-Brandt-Gesamtschule, Im Weidenbruch 214, 51061 Köln-Höhenhaus nach
Passivhausstandard mit Gesamtkosten in Höhe von brutto 102.681.110 € (rd. 95,8
Mio. € Gesamtbaukosten zzgl. rd. 6,2 Mio. € Einrichtungskosten – inkl. 181.457
€ Einrichtungskosten für Mensaküche), stellt den Bedarf fest und beauftragt die
Verwaltung mit der Submission, Baudurchführung und Einrichtung.
Zudem
genehmigt der Rat einen Risikozuschlag von 10 % bezogen auf die
nicht-indizierten Gesamtbaukosten gem. Kostenberechnung. Dies entspricht einem
Betrag von 8.804.955 €
Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne
Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den
Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach
entsprechender Mitteilung im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft verfügen.
Die
Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städt. Haushalt nach
Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe
des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf Basis der derzeitigen
Flächenverrechnungspreises ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inkl.
Nebenkosten und Reinigung i.H.v. rd. 2,61 Mio. €, die voraussichtlich ab Haushaltsjahr
2020 aus bereits veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand
finanziert wird. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich
rd. 3,6 Mio. € sind frühestens im Haushaltsjahr 2020 im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand, zu
veranschlagen. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von
rd. 2,4 Mio. € erfolgt frühestens zum Haushaltsjahr 2020 aus zu
veranschlagenden Mitteln aus dem Teilfinanzplan 0301, Schulträgeraufgaben,
Zeile 9, Auszahlung für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen. Die weiteren
investiven Einrichtungskosten in Höhe von rd. 0,2 Mio. € sind durch die
Fördermaßnahme Gute Schule 2020 förderfähig und entfallen auf die Medientechnik
PZ.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.