Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen in Longerich, Weidenpesch, Mauenheim und Niehl nicht länger mit Lautstärkeimmissionen zur Nachtzeit durch Veranstaltungen aus dem benachbarten Stadtbezirk Chorweiler belastet werden. Dabei sind in erster Linie  Veranstaltungen am Fühlinger See zu überwachen, die nachweislich den angrenzenden Stadtbezirk Nippes betreffen und einbeziehen und uns somit ebenfalls zuständig machen.

 

2.    Die Verwaltung wird gebeten, das aktuelle Nutzungskonzept für den Fühlinger See zur Verfügung zu stellen. Daraus sollte insbesondere hervorgehen:

- Art der Veranstaltung

- wer ist der Veranstalter

- wer ist die „Fühlinger See Veranstaltungs-GmbH“?

- was zahlt der Veranstalter an die Stadt für die Nutzung

- Besucherzahl der Veranstaltung

- Dauer (Tage und Uhrzeiten der Veranstaltung)

- wie viele Tage kommt es zu einer Nutzungseinschränkung des Fühlinger Sees (Zugang zu den Grünanlagen etc.)

- Lärm- und Verkehrsbeeinträchtigungen im Kölner Norden

- Maßnahmen zum Schutz der Bürger insbesondere vor Beeinträchtigungen durch Lärm

- Anzahl der Veranstaltungen


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.