Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Gemäß § 14 Ziffer 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln stimmt der Liegenschaftsausschuss der Neuausschreibung einer Dienstleistungskonzession für Zwecke der Bewirtschaftung von Gastronomieflächen im Bürgerhaus Stollwerck zu.

 

Der als Anlage beigefügte Pachtvertragsentwurf sieht eine fünfjährige Laufzeit des Vertrages vor (mit Verlängerungsoption); die Pachtsumme innerhalb der Laufzeit beträgt 69.000 Euro netto (zuzüglich Nebenkosten).

 

Der Angebotsbeiziehung für das künftige Pachtverhältnis voraus geht ein Teilnahmewettbewerb.

 

Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen