Beschluss:
Der Rat beschließt zur Finanzierung von unabweisbaren
Mehrbedarfen im Haushaltsjahr 2016 folgende überplanmäßige zahlungswirksame
Aufwendungen in
Teilplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII –
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen - in Höhe
von 2.927.399,58 €
Teilplan 0503 – Weitere soziale Pflichtleistungen -
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen - in Höhe
von 8.043.905,50 €
Teilplan 1005 – Leistungen zur Vermeidung von
Obdachlosigkeit –
Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen - in
Höhe von 48.681,00 €
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen - in Höhe
von 500.037,03 €
Teilplanzeile 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 499.238,06
€
Summe der
Mehraufwendungen 12.019.261,17
€
Die Deckung erfolgt durch zahlungswirksame Mehrerträge
in Teilplan 0501 – Leistungen nach dem SGB XII - ,
Teilplanzeile 03 – sonstige Transfererträge in
Höhe von 3.327.431,79 €
in Teilplan 0502 – Kommunale Leistungen nach dem SGB
II -
Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen - in Höhe von 5.339.417,81 €
in Teilplan 0503 - Weitere soziale Pflichtleistungen -
Teilplanzeile 03 – sonstige Transfererträge in
Höhe von 1.600.633,48 €
Teilplanzeile 06 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen - in Höhe von 1.100.185,27 €
in Teilplan 1005 – Leistungen zur Vermeidung von
Obdachlosigkeit
Teilplanzeile 03 – sonstige Transfererträge in
Höhe von 651.592,82 €
Summe der
Mehrerträge 12.019.261,17
€
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.