Beschluss:
Der Rat nimmt Kenntnis von folgenden durch die Kämmerin/die Fachbeigeordneten in der Zeit vom 01.07.2017 bis 04.09.2017 für das Haushaltsjahr 2017 genehmigten Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen.
Über den Ansatz im
Haushaltsjahr 2017 hinausgehende (überplanmäßige) Aufwendungen
Die folgenden
Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe
auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral
durch Umschichtungen gedeckt wurden.
1. 26.500,00
EUR in Teilplan 0801 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen)
Deckung: Wenigeraufwand i.
H. v. 26.500,00 EUR in Teilplan 0111 in Zeile 13 (Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen)
Über den Ansatz im
Haushaltsjahr 2017 hinausgehende (überplanmäßige) Auszahlung für
Investitionen
1. 48.990,00
EUR in Teilplan 0209 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb von
beweglichen
Anlagevermögen);
Finanzstelle 0000-0209-0-0001
Deckung: Wenigerauszahlungen
i. H. v. 48.990,00 EUR in Teilplan 0212 in Zeile 9 (Auszahlung für den Erwerb
von beweglichen Anlagevermögen)
Aufwendungen für
die im Haushaltsjahr 2017 keine Mittel veranschlagt sind ( außerplanmäßige
Aufwendungen)
Alle folgenden
Mehraufwendungen wirken sich in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus
und führen zu
Mehrauszahlungen, die teilweise haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt
wurden.
1. 1.664,98 EUR
in Teilplan 0504 in Zeile 20 (Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen)
Deckung: Wenigeraufwendungen
i. H. v. 1.664,98 EUR in Teilplan 0504 in Zeile 15
(Transferaufwendungen)