Nachtrag: 12.09.2017
Sitzung: 18.09.2017 AVR/0025/2017
Zusatz: (zugesetzt)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2438/2017
Beschluss:
Der AVR genehmigt die am 12.09.2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Gemäß § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir, dass die Verwaltung die AWB mit den zusätzlichen Reinigungsleistungen im Domumfeld gemäß dem als Anlage beigefügten Angebot in Höhe von 355.075,24 € netto p. a. (bzw. 422.539,54 € brutto p. a.) beauftragt. Die Beauftragung soll ab September 2017 und für das Jahr 2018 erfolgen. Danach werden die Leistungen in dem neuen Vertrag mit den AWB geregelt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.