Beschluss:

Der AVR genehmigt die am 12.09.2017 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Gemäß § 60 Abs. 2 S. 1 GO NRW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir, dass die Verwaltung die AWB mit den zusätzlichen Reinigungsleistungen im Domumfeld gemäß dem als Anlage beigefügten Angebot in Höhe von 355.075,24 € netto p. a. (bzw. 422.539,54 € brutto p. a.) beauftragt. Die Beauftragung soll ab September 2017 und für das Jahr 2018 erfolgen. Danach werden die Leistungen in dem neuen Vertrag mit den AWB geregelt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.