Nachtrag: 13.09.2017

Zusatz: Verweisungsbeschluss in die Bezirksvertretung Porz
-zugesetzt-

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss,

1.       beschließt das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes 77349/04 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet westlich der Gleisanlagen der Deutsche Bahn AG, von der Troisdorfer Stadtgrenze bis südlich des Ortsteiles Wahn, weiter bis zur Frankfurter Straße, entlang der Frankfuter Straße bis Am Linder Kreuz, Am Linder Kreuz bis zur Autobahn A 59, entlang der Autobahn zurück bis zur Frankfurter Straße, Frankfurter Straße in Richtung Süden bis zur Stadtgrenze von Troisdorf, entlang der Stadtgrenze bis zur Deutschen Bahn —Arbeitstitel: "GE westlich Linder Kreuz" in Köln-Porz-Lind, 3. Änderung— einzuleiten mit dem Ziel, soziale Nutzungen im Gewerbegebiet nördlich der A 59 zuzulassen;

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der SPD-Fraktion – zugestimmt.