Nachtrag: 14.09.2017
Sitzung: 26.09.2017 BV7/0029/2017
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 2622/2017
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 76390/02 gemäß § 2 Absatz
1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten
Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet, das im Norden durch die L 84
(Flughafenzubringer), im Westen durch die Frankfurter Straße, im Osten durch
das Autobahnkreuz Flughafen sowie die Antoniusstraße und im Süden durch die
Wohnbebauung nördlich der Straße Am Maarhof beziehungsweise den Mühlenweg und
die Bartholomäusstraße in Porz-Urbach begrenzt wird –Arbeitstitel:
Antoniusstraße in Köln-Porz-Urbach, 2. Änderung– einzuleiten mit dem Ziel,
soziale Nutzungen im Gewerbegebiet zuzulassen;
2. verzichtet
auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.
Die Bezirksvertretung Porz stimmt der Vorlage mit folgender Maßgabe zu:
Die Änderung im B-Plan bezieht sich nur auf die Parzellen für die geplanten Notunterkünfte.
Abstimmungsergebnis:
Ja: 10 Stimmen CDU, Grüne, Frau Bastian (FDP)
Nein: eine Stimme Frau Wilden (Pro Köln)
Enth.: 7 Stimmen SPD, Herr Eberle (Linke), AfD (Herr Geraedts)
Mehrheitlich mit Maßgabe zugestimmt.