Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.       beschließt, das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 76390/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für das Gebiet, das im Norden durch die L 84 (Flughafenzubringer), im Westen durch die Frankfurter Straße, im Osten durch das Autobahnkreuz Flughafen sowie die Antoniusstraße und im Süden durch die Wohnbebauung nördlich der Straße Am Maarhof beziehungsweise den Mühlenweg und die Bartholomäusstraße in Porz-Urbach begrenzt wird –Arbeitstitel: Antoniusstraße in Köln-Porz-Urbach, 2. Änderung– einzuleiten mit dem Ziel, soziale Nutzungen im Gewerbegebiet zuzulassen;

2.       verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmt.

 

Die Bezirksvertretung Porz stimmt der Vorlage mit folgender Maßgabe zu:

 

Die Änderung im B-Plan bezieht sich nur auf die Parzellen für die geplanten Notunterkünfte.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja:                   10 Stimmen                CDU, Grüne, Frau Bastian (FDP)

Nein:                eine Stimme                Frau Wilden (Pro Köln)

Enth.:               7 Stimmen                  SPD, Herr Eberle (Linke), AfD (Herr Geraedts)

 

Mehrheitlich mit Maßgabe zugestimmt.