Zusatz: (Die Vorlage wurde zur Sitzung am 12.09.2017 als Sammelumdruck vom 30.08.2017 umgedruckt.)
(Siehe auch TOP 7.1)
zurückgezogen

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Beschluss

 

1. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln mit der Planung des Projekts „Bühnenwerkstätten auf dem WDR-Ge­lände in Bocklemünd“ auf Grund­lage der Mach­barkeitsstudie bis zur Leistungsphase 3 gem. HOAI. Zur Errei­chung einer höhe­ren Kosten- und Ter­minsicherheit ist beabsichtigt, die für Termine und Kosten relevanten Leitde­tails der Ausführungspla­nung (Leistungsphase 5, HOAI) vorzuzie­hen, damit diese eben­falls Grundlage der zu erstellenden Kostenberechnung werden können. Die Beauftragung er­folgt grundsätzlich stufenweise. Die Betriebs­lei­tung wird ermächtigt, die entsprechenden Ver­träge auf Basis vorausgehender Vergabeverfah­ren einzugehen. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung des Gebäudes und der techni­schen Anla­gen ins­besondere auf nachhaltige, energieeffiziente und ggf. Energieüberschüsse erwirtschaf­tende Systeme zu setzen. Durch die Bauweise soll ein umweltschonendes Ge­bäude entste­hen, welches durch Ein­sparung von Energie die Nebenkosten und damit langfristig den Betriebs­kostenzu­schuss an die Büh­nen senkt. Soweit es sich bei der Planung ergibt, sind in diesem Zusammenhang Alternativen auszu­arbeiten.

 

3. Die Entwurfsplanung einschließlich der geprüften Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfas­sung über die Realisierung des Projektes (Baube­schluss) vorzule­gen.

 

4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die finanziellen Auswirkungen auf den Betriebskostenzuschuss der Bühnen bei Realisierung der Maßnahme erst hin­reichend konkret ermittelt werden kön­nen, wenn eine fortgeschrittene Baupla­nung vorliegt. Die Verwal­tung wird daher aufgefor­dert, zur Vorlage des Bau­beschlusses die Auswirkun­gen auf den Betriebskostenzuschuss der Büh­nen unter Berücksichti­gung der Investitio­nen, der Abschreibungen, der Finanzie­rung und der laufenden Kosten vorzule­gen.

 

5. Bis zum Baubeschluss werden für die Maßnahmen ‚Neubau der Werkstätten auf dem WDR-Gelände in Bocklemünd’ Mittel in Höhe von ca. 700 T€ für Planung und Projektlei­tung benötigt. Die Mittel werden durch Kreditaufnahme vorfinanziert und im Wirtschafts­plan der Bühnen veranschlagt.

 

6. Der Rat beauftragt die Bühnen der Stadt Köln, verschiedene langfristige Finanzierungsmo­delle für den Neubau der Werkstätten zu prüfen und zum Baube­schluss hierzu ein Konzept vorzule­gen. Im Rahmen der Finanzierung sollen auch ggf. erwirtschaf­tete Überschüsse aus den Jahresabschlüssen der Bühnen Berücksichti­gung finden. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Wahrnehmung der Bau­herrnaufgaben sowie die Projektlei­tung für den Neubau der Werkstätten auf dem WDR-Gelände in Bock­lemünd inner­halb der Betriebsleitung der Bühnen der Technischen Betriebs­leitung zugeord­net werden.

 

7. Der Rat beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen, unter Berücksichtigung der zwischen WDR und Bühnen bestehenden Kooperationsvereinbarung, einen Erbbaurechtsver­trag zu verhan­deln und die Ergebnisse daraus in die Berech­nungen der Auswirkungen auf den Betriebskostenzu­schuss der Büh­nen ein­fließen zu lassen. Der Abschluss des Vertrages wird unter den Vorbehalt der Zustimmung des Rates und in diesem Zusammenhang des Baubeschlus­ses gestellt.

 

8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Verbleib der Bühnenwerkstätten in der Oskar-Jäger-Str. bis zur Beendigung dieses Projektes mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die Betriebslei­tung wird zur Vermeidung eines Werkstätteninterims beauftragt, den aktuel­len Stand­ort zu sichern und wird er­mächtigt, die entsprechenden Verträge zu schlie­ßen. Die zusätzli­chen Kosten sind über den Wirt­schaftsplan der Bühnen darzustel­len.

 

 

Alternative

 

1. Der Rat beauftragt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Bühnen der Stadt Köln mit der Planung des Projekts Bühnenwerkstätten auf dem Grundstück südlich der Hugo-Ecke­ner-Straße im Gewerbe­gebiet Ossendorf bis zur Leistungsphase 3 gem. HOAI. Zur Erreichung einer höheren Kosten- und Terminsicherheit ist beabsichtigt, die für Ter­mine und Kosten relevan­ten Leitdetails der Ausführungs­planung (Leistungsphase 5, HOAI) vorzuziehen, damit diese ebenfalls Grundlage der zu erstellenden Kostenberech­nung werden können. Die Beauftra­gung erfolgt grundsätzlich stufen­weise. Die Betriebs­leitung wird ermächtigt, die entsprechen­den Verträge auf Basis vorausgehender Vergabeverfahren einzugehen. Ein Vergabevorbe­halt wird nicht ausgespro­chen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung des Gebäudes und der techni­schen Anla­gen ins­besondere auf nachhaltige, energieeffiziente und ggf. Energieüberschüsse erwirtschaf­tende Systeme zu setzen. Durch die Bauweise soll ein umweltschonendes Ge­bäude entste­hen, welches durch Ein­sparung von Energie die Nebenkosten und damit langfristig den Betriebs­kostenzu­schuss an die Büh­nen senkt. Soweit es sich bei der Planung ergibt, sind in diesem Zusammenhang Alternativen auszu­arbeiten.

 

3. Die Entwurfsplanung einschließlich der geprüften Kostenberechnung ist dem Rat zur Beschlussfas­sung über die Realisierung des Projektes (Baube­schluss) vorzule­gen.

 

4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die finanziellen Auswirkungen auf den Betriebskostenzu­schuss der Bühnen bei Realisierung der Maßnahme erst hin­reichend konkret ermittelt werden kön­nen, wenn eine fortgeschrittene Baupla­nung vorliegt. Die Verwal­tung wird daher aufgefor­dert, zur Vorlage des Bau­beschlusses die Auswirkun­gen auf den Betriebskostenzuschuss der Büh­nen unter Berücksichti­gung der Investitio­nen, der Abschreibungen, der Finanzie­rung und der laufenden Kosten vorzule­gen.

 

5. Bis zum Baubeschluss werden für die Maßnahmen ‚Neubau der Werkstätten an der Hugo-Ecke­ner-Straße’ Mittel in Höhe von ca. 700 T€ für Planung und Projektleitung benötigt. Die Mittel werden durch Kreditauf­nahme vorfinanziert und im Wirtschaftsplan der Bühnen veranschlagt.

 

6. Der Rat beauftragt die Bühnen der Stadt Köln, verschiedene langfristige Finanzierungsmo­delle für den Neubau der Werkstätten zu prüfen und zum Baube­schluss hierzu ein Konzept vorzule­gen. Im Rahmen der Finanzierung sollen auch ggf. erwirtschaf­tete Überschüsse aus den Jahresabschlüssen der Bühnen Berücksichti­gung finden. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Wahrnehmung der Bau­herrnaufga­ben sowie die Projektleitung für den Neubau der Werkstät­ten innerhalb der Betriebslei­tung der Bühnen der Technischen Betriebs­leitung zugeord­net werden.

 

7. Der Rat beauftragt die Betriebsleitung der Bühnen mit der Liegenschaftsverwaltung die Konditionen des Überganges des Grundstückes an der Hugo-Eckener-Straße in das Sondervermögen der Büh­nen zu klären und eine entsprechende Ratsentscheidung vorzubereiten.

 

8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Verbleib der Bühnenwerkstätten in der Oskar-Jäger-Str. bis zur Beendigung dieses Projektes mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die Betriebslei­tung wird zur Vermeidung eines Interims der Werkstätten beauftragt, den aktuellen Stand­ort zu sichern und wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu schließen. Die zusätzli­chen Kosten sind über den Wirt­schaftsplan der Bühnen darzustel­len.