Nachtrag: 21.09.2017

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.    Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung einen rechtssicheren und nachvollziehbaren Nachweis der damaligen Besitzverhältnisse Etzelstraße ist der vorzulegen.

2.    Die aktuelle Kaufpreisforderung soll sich ausschließlich an dem Wert zum Zeitpunkt der Übertragung der anderen Grundstücksteile orientieren.

3.    Dabei ist die Ersparnis der Stadt Köln in Abzug bringen, die dadurch entstanden ist, dass die Stadt Köln zu keinem Zeitpunkt die Verkehrssicherungspflicht wahrnehmen musste und auch keine Baumaßnahmen bzw. Instandhaltungsmaßnahmen durchführen musste.

4.    Die Bezirksvertretung ist über den weiteren Gang der Dinge zu informieren.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.