Nachtrag: 26.09.2017
Sitzung: 26.09.2017 BV7/0029/2017
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1383/2017
Der Beschlussentwurf wird wie folgt ergänzt:
Dabei wird die Verwaltung gebeten, insbesondere auf die folgenden Fragen einzugehen:
1. Was hat die Verwaltung bisher unternommen, um eine zügige, konsequente und rechtssichere Umsetzung des neuen Glücksspielrechts zu gewährleisten? Sind die beteiligten städtischen Dienststellen – insbesondere im Ordnungsbereich – personell ausreichend für diese Aufgabe ausgestattet?
2. Wie viele Spielhallen sind in Porz von den Verschärfungen des Glückspielrechts betroffen? Welche Kriterien hat die Verwaltung entwickelt, um in den Fällen, in denen mehrere bestehende Spielhallen aufgrund der neuen Mindestabstandsregelungen nicht an einem Standort verbleiben können, zu entscheiden? Sind die potentiell betroffenen Spielhallenbetreiber bereits informiert oder angehört worden?
3. Wie viele illegale Wettbüros werden nach Erkenntnissen der Stadtverwaltung aktuell in Porz betrieben? Welche Maßnahmen trifft die Verwaltung, um illegale Wettbüros zu identifizieren und zu schließen?
4. Welches Konzept verfolgt die Stadtverwaltung, um eine zügige Nachnutzung in den Objekten zu gewährleisten, die durch die Schließung von Spielhallen und illegalen Wettbüros freiwerden?
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.