Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen vertritt die Auffassung, selbst aus der Argumentation der Verwaltung ergebe sich, dass die Bedeutung der Entscheidung nicht wesentlich über die Bezirksgrenzen hinausgehe und daher die Bezirksvertretung Rodenkirchen als endgültig entscheidendes Gremium zuständig ist.

Herr Bezirksbürgermeister Homann beantragt die Verweisung in den Hauptausschuss zur Klärung der Zuständigkeit


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.