Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, dass sie in Präzisierung von § 2, Abs. 2, lfd. Nr. 6.7. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln über alle Bauvorhaben im Stadtbezirk Rodenkirchen in einem möglichst frühen Planungsstadium zu informieren ist, wenn diese auch im Gestaltungsbeirat behandelt werden sollen.

Hierzu gehören insbesondere die in der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates aufgeführten Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung oder ihrer Größe oder wegen sonstiger Belange von besonderer stadtgestalterischer Bedeutung sind.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

(nicht anwesend: Herr Bronisz)