Die Bezirksvertretung Rodenkirchen
fasst folgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen
bittet die Verwaltung, dass sie in Präzisierung von § 2, Abs. 2, lfd. Nr. 6.7. der
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln über alle Bauvorhaben im Stadtbezirk Rodenkirchen
in einem möglichst frühen Planungsstadium zu informieren ist, wenn diese auch
im Gestaltungsbeirat behandelt werden sollen.
Hierzu gehören insbesondere die in der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates aufgeführten Einzelbauvorhaben, die wegen ihrer Standorte, ihres Umfeldes, ihrer Nutzung oder ihrer Größe oder wegen sonstiger Belange von besonderer stadtgestalterischer Bedeutung sind.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Bronisz)