Beschluss:

 

1.     Die Verwaltung wird beauftragt den Berechtigtenkreis für den Köln-Pass von bisher maximal 130 % auf 140 % der Sozialhilfe oder der jeweiligen Regelbedarfsstufe des ALG II zu erweitern. Somit haben künftig alle Kölnerinnen und Kölner mit einem Haushaltseinkommen (Erwerbs- und Renteneinkommen), das maximal 40 % über der Sozialhilfe oder der jeweiligen Regelbedarfsstufe des ALG II zzgl. der individuellen Miete liegt, Anspruch auf einen Köln-Pass. Davon werden insbesondere Geringverdiener profitieren.

 

2.    Die Werbung für den Köln-Pass muss intensiviert werden. Dazu sollen die Mitarbeiter in JobCentern, Job-Börsen und Meldehallen die Köln-Pass- Berechtigten bei der Beantragung des Köln-Passes unterstützen. Ebenso soll in Kitas, zertifizierten Familienzentren, Bürgerzentren, Schulen, Stadtteilbibliotheken und geeigneten öffentlichen Einrichtungen eine zielgruppengerechte Ansprache erfolgen, um verstärkt für den Köln-Pass zu werben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der Gruppe BUNT abgelehnt.