Beschluss:
1.
Die
Verwaltung wird beauftragt den Berechtigtenkreis für den Köln-Pass von bisher
maximal 130 % auf 140 % der Sozialhilfe oder der jeweiligen Regelbedarfsstufe
des ALG II zu erweitern. Somit haben künftig alle Kölnerinnen und Kölner mit
einem Haushaltseinkommen (Erwerbs- und Renteneinkommen), das maximal 40 % über
der Sozialhilfe oder der jeweiligen Regelbedarfsstufe des ALG II zzgl. der
individuellen Miete liegt, Anspruch auf einen Köln-Pass. Davon werden
insbesondere Geringverdiener profitieren.
2. Die Werbung für den Köln-Pass muss
intensiviert werden. Dazu sollen die Mitarbeiter in JobCentern, Job-Börsen und
Meldehallen die Köln-Pass- Berechtigten bei der Beantragung des Köln-Passes
unterstützen. Ebenso soll in Kitas, zertifizierten Familienzentren,
Bürgerzentren, Schulen, Stadtteilbibliotheken und geeigneten öffentlichen
Einrichtungen eine zielgruppengerechte Ansprache erfolgen, um verstärkt für den
Köln-Pass zu werben.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. und der Gruppe BUNT abgelehnt.