Nachtrag: 13.10.2017
Sitzung: 13.10.2017 FA/0032/2017
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: AN/1515/2017
Beschluss über den Gemeinsamen
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, FDP sowie der
Gruppe GUT betreffend Verwendung der Mittel aus Sonderauskehrung und
Umlagereduzierung des LVR 2017:
Der Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die
überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 17.039.476 Euro für die in der Anlage
LVR I aufgeführten Verwendungszwecke im Haushaltsjahr 2017. Die Deckung
erfolgt durch entsprechende Mehrerträge in Teilplan 1601, allgemeine
Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 2 (Zuwendungen und allg. Umlagen), durch die
Sonderauskehrung des Landschaftsverbands Rheinland über die die Verwaltung in
der Mitteilung 1057/2017 unterrichtet hat.
2. Der Rat der Stadt Köln beschließt zudem die
überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 340.000 Euro für die in der Anlage
LVR II - konsumtiv - aufgeführten Verwendungszwecke im Haushaltsjahr 2017.
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Mehrerträge im Teilplan 1601,
allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 2 (s.o.), aufgrund der Umlagereduzierung
des Landschaftsverbandes Rheinland. Darüber hinaus beschließt der Rat der Stadt
Köln eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 8.590.000 Euro für
die in Anlage LVR II – investiv – aufgeführten Verwendungszwecke. Die Deckung
erfolgt durch Wenigerauszahlungen im Teilfinanzplanplan 1004, Bereitstellung
und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für
Baumaßnahmen), in Höhe von 5.410.000 Euro sowie durch Mehrerträge im
Teilfinanzplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 2
(Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen) in Höhe von 2.480.000 Euro
aus Mehrerträgen bei Grundstücksverkaufserlösen.
3. Die Freigabe der Mittel für die in den
Anlagen aufgeführten Maßnahmen erfolgt durch Beschlüsse der jeweiligen Fach-
sowie des Finanzausschusses.
4. Die Übertagung der jeweiligen Aufwands- bzw.
Auszahlungsermächtigung in die folgenden Haushaltsjahre ist zu gewährleisten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich - gegen Stimmen der Fraktionen von SPD und Die Linke - zugestimmt.