Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, ein westlich vom Auweilerweg abzweigendes, ca. 110 m langes Straßenteilstück, Gemarkung Esch, Flur 11, Teilfläche aus Flurstück 51, sowie ein hiervon in nord-westlicher Richtung abzweigendes, ca. 40 m langes Teilstück vor den Grundstücken Auweilerweg 58, 60 und 62, Gemarkung Esch, Flur 11, Teilfläche aus Flurstück 503, in Köln-Esch – wie in der Anlage rot markiert – gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) als Gemeindestraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den Anliegerverkehr zu widmen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen bei Enthaltung von Herrn Urmetzer (FDP) bei Abwesenheit von Herrn Gökpinar, Herrn Wefelmeier (SPD) und Herrn Wiener (pro Köln)