Beschlüsse:
I. Beschluss gemäß Änderungsantrag
der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke.:
Der
Verwendungsvorschlag zur Kulturförderabgabe wird wie folgt geändert:
TP |
Fachbereich |
Gegenstand |
KFA 2018 |
Haushaltsvermerk |
0416 |
Kultur |
Akademie der Künste der Welt |
1.000.000 |
Gem. Änderungsantrag und Beschluss im
Finanzausschuss vom 18.06.2012 |
Der Aufwendung steht eine entsprechende
Ertragsposition in TP 1601 gegenüber.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. sowie bei
Stimmenthaltung der Gruppe BUNT und von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler
Köln) abgelehnt.
II. Beschluss gemäß Verwaltungsvorlage:
- Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2018 in der zu diesem
Beschluss paraphierten Fassung.
Unterjährig auftretende Verbesserungen dürfen grundsätzlich nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von Mehraufwendungen nach § 83 GO dienen – zur Reduzierung der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Substanzerhaltung zu verwenden.
Ausfallende Bundes- und Landesmittel werden in Anbetracht der Haushaltssituation grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von städt. Mitteln ausgeglichen, da sich hierdurch die Sanierungsbedarfe weiter erhöhen würden.
- Weiterhin beschließt der Rat, die Verwaltung mit folgenden
Begleitaufträgen zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2018
zu beauftragen:
1.
Die
weitere Planung und der Bau von Quartiersgaragen werden aus Stellplatzablöse-Mitteln
finanziert. Die vereinnahmten Stellplatzablösemittel können nach Maßgabe des §
51 Abs. 6 der BauO NRW u.a. für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen
im Stadtgebiet verwendet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Fach- und
Finanzausschuss geeignete Vorschläge vorzulegen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der Beleuchtung des Rad- und Fußgängerwegs
an der Luxemburger Str. bis zur Stadtgrenze Hürth sowie für die Wegeverbindung
(Bürgersteig/ Fahrradweg) entlang der Straße am Baggerfeld zwischen Esch und
Pesch umzusetzen.
3.
Im
Ankaufetat (TP 0108 – Liegenschaften) sind Mittel zum Erwerb nicht-rentierliche
Flächen – z.B. im Rahmen städtebaulicher Entwicklungskonzepte – vorgesehen
werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Fach- und Finanzausschuss einen
entsprechenden Vorschlag im Haushaltsjahr 2018 vorzulegen.
4.
Im
öffentlichen Raum werden zunehmend wohnungslose EU-Bürger aus osteuropäischen
Ländern vorgefunden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Fach- und
Finanzausschuss ein Umsetzungskonzept für geeignete niederschwellige Hilfe- und
Interventionsmaßnahmen (z.B. Anlaufstellen, Sprachmittler, Sozialarbeiter,
Streetworker) vorzulegen. Im Veränderungs-vorschlag für den Hpl 2018 werden
dafür 650 T€ im Teilplan 0504 unter dem Titel „Humanitäre Hilfen für Menschen
aus Staaten der EU-Osterweiterung“ bereitgestellt.
5.
KölnTourismus
GmbH: der jährliche Betriebskostenzuschuss wird um einen Zuschuss für die
durchschnittliche Tarifsteigerung in Höhe von 2% beim Personalaufwand erhöht.
Für das Haushaltsjahr 2018 wird der Betrag bereits aus Mitteln der
Sonderauskehrung (TP 1601) bereitgestellt.
III. Darüber hinaus beschließt der Rat die Bereitstellung von zahlungswirksamen
Mehraufwendungen i. H. v. 16.063.476 Euro bzw. von investiven Mehrauszahlungen i.
H. v. 1.400.000 Euro für die in der Anlage 2 enthaltenen Verwendungszwecke,
Hj. 2017.
Deckung erfolgt für die Mehraufwendungen i. H. v. 16.063.476 Euro durch Mehrträge
im Teilplan 1601 – allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 2 (Zuwendungen
und allg. Umlagen) durch die Verwendung entsprechender Mittel aus der Sonderauskehrung
des Landschaftsverbandes Rheinland, Hj. 2017.
Deckung für die investiven Mehrauszahlungen erfolgt i. H: v.1.400.000 Euro im
Teilfinanzplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 2
(Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen) durch Mehreinzahlungen bei
Grundstücksverkaufserlösen, Hj. 2017.
IV. Weiterhin beschließt der Rat die Bereitstellung von zahlungswirksamen
Mehraufwendungen i. H. v. 340.000 Euro bzw. investiven Mehrauszahlungen i. H.
v. 8.250.000 Euro für die in der Anlage 3 enthaltenen Verwendungszwecke,
Hj. 2017.
Deckung erfolgt für die Mehraufwendungen i. H. v. 340.000 Euro durch Mehrträge
im Teilplan 1601 – allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 2 (Zuwendungen
und allg. Umlagen) durch die Inanspruchnahme der rückwirkenden Umlagereduzierung
des Landschaftsverbandes Rheinland, Hj. 2017.
Deckung für die investiven Mehrauszahlungen erfolgt durch Wenigerauszahlungen
i. H. v. 5.410.000 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung
von Wohnraum, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) sowie durch
Mehreinzahlungen im Teilfinanzplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten,
Teilplanzeile 2 (Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen) i. H. v. 2.840.000
Euro, Hj. 2017.
V. Darüber hinaus beschließt der Rat, dass die in den Anlagen zum
Antrag AN/1515/2017 enthaltenen Maßnahmen, die in der Spalte „Vermerke“ den Hinweis
„Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“ enthalten, entsprechend
in den Jahren 2019 – 2021 zu veranschlagen sind.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der
FDP-Fraktion, der Gruppe GUT sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Wortmann
(Freie Wähler Köln) zugestimmt.