Beschlüsse:

 

I. Beschluss gemäß Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke.:

 

Der Verwendungsvorschlag zur Kulturförderabgabe wird wie folgt geändert:

 

TP

Fachbereich

Gegenstand

KFA 2018

Haushaltsvermerk

0416

Kultur

Akademie der Künste der Welt

1.000.000

Gem. Änderungsantrag und Beschluss im Finanzausschuss vom 18.06.2012

 

Der Aufwendung steht eine entsprechende Ertragsposition in TP 1601 gegenüber.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Linke. sowie bei Stimmenthaltung der Gruppe BUNT und von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) abgelehnt.

 

 

 

II. Beschluss gemäß Verwaltungsvorlage:

  1. Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2018 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung.

    Unterjährig auftretende Verbesserungen dürfen grundsätzlich nicht zur Finanzierung neuer Daueraufgaben eingesetzt werden. Sie sind – sofern sie nicht zur Deckung von Mehraufwendungen nach § 83 GO dienen – zur Reduzierung der Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage, zum Schuldenabbau oder zur Substanzerhaltung zu verwenden.

    Ausfallende Bundes- und Landesmittel werden in Anbetracht der Haushaltssituation grundsätzlich nicht durch die Bereitstellung von städt. Mitteln ausgeglichen, da sich hierdurch die Sanierungsbedarfe weiter erhöhen würden.

  2. Weiterhin beschließt der Rat, die Verwaltung mit folgenden Begleitaufträgen zur Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2018 zu beauftragen:

 

 

1.      Die weitere Planung und der Bau von Quartiersgaragen werden aus Stellplatzablöse-Mitteln finanziert. Die vereinnahmten Stellplatzablösemittel können nach Maßgabe des § 51 Abs. 6 der BauO NRW u.a. für die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen im Stadtgebiet verwendet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Fach- und Finanzausschuss geeignete Vorschläge vorzulegen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausbau der Beleuchtung des Rad- und Fußgängerwegs an der Luxemburger Str. bis zur Stadtgrenze Hürth sowie für die Wegeverbindung (Bürgersteig/ Fahrradweg) entlang der Straße am Baggerfeld zwischen Esch und Pesch umzusetzen.

 

3.      Im Ankaufetat (TP 0108 – Liegenschaften) sind Mittel zum Erwerb nicht-rentierliche Flächen – z.B. im Rahmen städtebaulicher Entwicklungskonzepte – vorgesehen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Fach- und Finanzausschuss einen entsprechenden Vorschlag im Haushaltsjahr 2018 vorzulegen.

 

4.      Im öffentlichen Raum werden zunehmend wohnungslose EU-Bürger aus osteuropäischen Ländern vorgefunden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Fach- und Finanzausschuss ein Umsetzungskonzept für geeignete niederschwellige Hilfe- und Interventionsmaßnahmen (z.B. Anlaufstellen, Sprachmittler, Sozialarbeiter, Streetworker) vorzulegen. Im Veränderungs-vorschlag für den Hpl 2018 werden dafür 650 T€ im Teilplan 0504 unter dem Titel „Humanitäre Hilfen für Menschen aus Staaten der EU-Osterweiterung“ bereitgestellt.

 

5.      KölnTourismus GmbH: der jährliche Betriebskostenzuschuss wird um einen Zuschuss für die durchschnittliche Tarifsteigerung in Höhe von 2% beim Personalaufwand erhöht. Für das Haushaltsjahr 2018 wird der Betrag bereits aus Mitteln der Sonderauskehrung (TP 1601) bereitgestellt.

 

 

III.      Darüber hinaus beschließt der Rat die Bereitstellung von zahlungswirksamen Mehraufwendungen i. H. v. 16.063.476 Euro bzw. von investiven Mehrauszahlungen i. H. v. 1.400.000 Euro für die in der Anlage 2 enthaltenen Verwendungszwecke, Hj. 2017.

Deckung erfolgt für die Mehraufwendungen i. H. v. 16.063.476 Euro durch Mehrträge im Teilplan 1601 – allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 2 (Zuwendungen und allg. Umlagen) durch die Verwendung entsprechender Mittel aus der Sonderauskehrung des Landschaftsverbandes Rheinland, Hj. 2017.

Deckung für die investiven Mehrauszahlungen erfolgt i. H: v.1.400.000 Euro im Teilfinanzplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 2 (Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen) durch Mehreinzahlungen bei Grundstücksverkaufserlösen, Hj. 2017.

IV.     Weiterhin beschließt der Rat die Bereitstellung von zahlungswirksamen Mehraufwendungen i. H. v. 340.000 Euro bzw. investiven Mehrauszahlungen i. H. v. 8.250.000 Euro für die in der Anlage 3 enthaltenen Verwendungszwecke, Hj. 2017.

Deckung erfolgt für die Mehraufwendungen i. H. v. 340.000 Euro durch Mehrträge im Teilplan 1601 – allgemeine Finanzwirtschaft, Teilplanzeile 2 (Zuwendungen und allg. Umlagen) durch die Inanspruchnahme der rückwirkenden Umlagereduzierung des Landschaftsverbandes Rheinland, Hj. 2017.

Deckung für die investiven Mehrauszahlungen erfolgt durch Wenigerauszahlungen i. H. v. 5.410.000 im Teilfinanzplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) sowie durch Mehreinzahlungen im Teilfinanzplan 0108, Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten, Teilplanzeile 2 (Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen) i. H. v. 2.840.000 Euro, Hj. 2017.

V.      Darüber hinaus beschließt der Rat, dass die in den Anlagen zum Antrag AN/1515/2017 enthaltenen Maßnahmen, die in der Spalte „Vermerke“ den Hinweis „Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung“ enthalten, entsprechend in den Jahren 2019 – 2021 zu veranschlagen sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP-Fraktion, der Gruppe GUT sowie bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Wortmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.