Beschluss:

Der Rat beschließt:

-           Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Stadt Köln   zum     31.12.2015 wird festgestellt.

-           Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO erteilt.

-           Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 403.616.136,34 € wird durch Inanspruchnahme   der       allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

-           Die Verwaltung wird beauftragt schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die beschriebenen Mängel abzubauen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.