Nachtrag: 24.10.2017
Sitzung: 13.11.2017 BV2/0032/2017
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Vorlage: 3105/2017
Herr Klusemann stellt einen Ergänzungsantrag in
Hinblick auf einen Vollversorger.
Herr von Theilen stellt einen Vertagungsantrag. Herr
Daniel beantragt Gegenrede.
Der Bezirksbürgermeister lässt über den
Vertagungsantrag abstimmen.
- Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt soll vertagt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die
Stimme von Herr Theilen und der CDU-Fraktion bei Enthaltung von zwei Stimmen
der Fraktion der Grünen abgelehnt.
(nicht anwesend: Herr Küpper, Herr Bronisz, Frau Bussmann, Frau Sandow)
Herr Homann lässt so dann über den Ergänzungsantrag
abstimmen:
- Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen ergänzt die Beschlussvorlage mit der Maßgabe, dass auf dem Gelände
„Marienhof Ecke Raderthalgürtel in Köln-Zollstock“ die Infrastruktur für einen
Lebensmittelvollversorger mit einer Fläche von über 1200 qm geschaffen wird.
Alternativ
kann mit dem Investor über einen städtebaulichen Vertrag vereinbart werden,
dass westlich des Wendehammers der Raderberger Straße (ehem. Lochner Druck) –
zeitgleich mit der Bebauung des Grundstücks Marienhof Raderthalgürtel in
Köln-Zollstock – die Infrastruktur für einen Lebensmittelvollversorger mit >
1200qm fertiggestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme von Herr Theilen und Herrn Daniel bei Enthaltung
von zwei Stimmen der Fraktion Die Grünen zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Küpper, Herr Bronisz, Frau Bussmann, Frau Sandow)
Herr Homann lässt dann über die ergänzte
Gesamtvorlage abstimmen:
- Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss
folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt,
nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des
beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich
der Bebauung der Fritz-Hecker-Straße, westlich des vorhandenen Autohauses,
nördlich des Raderthalgürtels und östlich der Straße Marienhof —Arbeitstitel: Marienhof Ecke Raderthalgürtel in Köln-Zollstock— einzuleiten mit dem Ziel, ein viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus festzusetzen;
2. verzichtet
auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV 2) ohne
Einschränkung zustimmt.
3 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen
ergänzt die Beschlussvorlage mit der Maßgabe, dass auf dem Gelände „Marienhof
Ecke Raderthalgürtel in Köln-Zollstock“ die Infrastruktur für einen
Lebensmittelvollversorger mit einer Fläche von über 1200 qm geschaffen wird.
Alternativ kann mit dem Investor über
einen städtebaulichen Vertrag vereinbart werden, dass westlich des Wendehammers
der Raderberger Straße (ehem. Lochner Druck) – zeitgleich mit der Bebauung des
Grundstücks Marienhof Raderthalgürtel in Köln-Zollstock – die Infrastruktur für
einen Lebensmittelvollversorger mit > 1200qm fertiggestellt wird.
Mehrheitlich
gegen die Stimme von Herrn Daniel bei Enthaltung von drei Stimmen der Fraktion
der Grünen zugestimmt.
(nicht anwesend: Herr Küpper, Herr Bronisz, Frau Bussmann, Frau Sandow)