Sitzung: 13.11.2017 FA/0028/2017
Zusatz: in der Sitzung am 25.09.2017 vertagt
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1909/2017
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die
Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 der
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) Kenntnis von den in den Anlagen
dargestellten Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das
Haushaltsjahr 2017.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt