Zusatz: in der Sitzung am 25.09.2017 vertagt

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:

Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2017.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt