Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
- Der Rat der Stadt Köln stellt gem. § 4c der Betriebssatzung der Bühnen der Stadt Köln in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Eig-VO NRW) den Jahresabschluss zum 31.08.2015 sowie den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.09.2014 bis 31.08.2015 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 17.05.2017 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH fest.
- Der Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr vom 01.09.2014 bis 31.08.2015 in Höhe von EUR 3.979.151,27 wird wie folgt verwendet:
Zuführung zu Gewinnrücklagen
Zuführung einer zweckgebundenen Rücklage
für den Interimsspielbetrieb in den Spielzeiten
2016/17 ff. 1.274.000,00 €
Vortrag auf neue Rechnung 2.705.151,27 € ____________
3.979.151,27 €
- Der Betriebsleitung wird
Entlastung erteilt.
- Dem Betriebsausschuss wird
Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt