Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die
Annahme des folgenden Beschlussvorschlages:
Der Rat der Stadt Köln
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nimmt
die Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2018 (Anlage 2) zur Kenntnis.
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stimmt
gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage sowie für die Entsorgung von Schmutzwassergruben
–Abwassergebührensatzung – in der zu diesem Beschluss beigefügten Fassung zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt