Beschluss:
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde ist mit der Errichtung des geplanten Futterlagerhauses im Konrad-Adenauer-Tierheim, Vorgebirgsstraße 76, im Landschaftsschutzgebiet L 17 einverstanden.
Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplanes zu.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt.