Nachtrag: 07.11.2017

Zusatz: Tischvorlage

Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt modifiziert:

 

1.    Unter Berücksichtigung der Vergabekriterien, dass auf dem Baufeld 1 mindestens 30 % der Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau und 30 % im preisgedämpften Wohnungsbau sowie auf dem Baufeld 3 zwischen 30 und 40 % öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden sollen, wird der Mindestkaufpreis für diese Baufelder neu berechnet. Für die Flurstücke bzw. Teile der Flurstücke, auf denen der öffentlich geförderte bzw. preisgedämpfte Wohnungsbau errichtet werden soll, wird eine Rabattierung von 20 % des Verkehrswertes vorgenommen.

 

2.    Beim Baufeld 1 wird in der Bewertungsmatrix die Bepunktung des wohnungspolitischem Kriteriums der zusätzlichen Wohnraumförderung auf 40 von 100 Punkten erhöht, beim Baufeld 3 auf 50 von 100 Punkten. Im Gegenzug wird die Bepunktung des Preiswettbewerbs auf jeweils 10 von 100 Punkten heruntergesetzt.

 

3.    Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 08.04.2014 sind beim preisgedämpften Wohnungsbau auf Baufeld 1 Mietpreissteigerungen nur analog der prozentualen Steigerungen der Bewilligungsmieten im öffentlich geförderten Wohnungsbau zulässig.

 

4.    Die Bieter für alle Baufelder werden auf das Wärmeversorgungsangebot der RheinEnergie AG hingewiesen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke sowie mit den Stimmen der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abgelehnt.