Sitzung: 04.12.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3039/2017
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem
Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließend;
Der Rat beschließt:
1. den
Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschuss vom 03.09 .2015 betreffend
den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) Nummer 70465/01 um einen Abschnitt der Karlsruher Straße (öffentliche
Verkehrsfläche, siehe Anlage 2) —Arbeitstitel: Kalk-Mülheimer Straße in Köln-Buchforst — zu
erweitern;
2. über
die zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 70465/01 für das Gebiet nördlich der
Karlsruher Straße der Kalk-Mülheimer Straße (Gemarkung Mülheim,
Flur 2, Flurstücke 2051 und 2909)
einschließlich der ergänzten Verkehrsfläche der Karlsruher Straße (Gemarkung
Mülheim, Flur 2, Teilfläche aus Flurstück 2631) —Arbeitstitel: Kalk-Mülheimer Straße in Köln-Mülheim — abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
3. den
Bebauungsplan 70449/09 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des
Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NW S. 666/SGV NW 2 023) — in der bei Erlass dieser Satzung geltenden
Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.