Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss -Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – empfiehlt dem Rat
anhand der vor Eintritt in die Beratung
geänderten Verwaltungsvorlage folgende
Beschlussfassung:
Der Rat beschließt die nachfolgenden
Änderungen und Anpassungen in der Kindertagespflege ab dem 01.01.2018:
Die
Ratsbeschlüsse zur Förderung in Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII vom
08.04.2014 Vorlagen Nr.: 0178/2014, sowie vom 16.12.2014 Vorlagennummer
2301/2014 in Verbindung mit der Vorlage 0493/2015 vom 17.03.2015 (JHA) werden
entfristet und wie folgt modifiziert fortgeschrieben:
1. Voraussetzungen für Förderung
Die Förderung gemäß § 23 ff Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) wird in gleicher
Höhe weitergeführt.
Voraussetzung ist, dass die Tagespflegeperson keine Zuzahlungen erhält, bzw.
zum Erhalt des Platzes in Erwartung der öffentlichen Förderung vorab erhalten
hat. Eine Kopie des abgeschlossenen, von beiden Vertragspartnern
unterschriebenen Betreuungsvertrages ist dem Antrag auf Förderung gemäß § 23
SGB VIII und § 24 SGB VIII als Nachweis beizufügen. Der Antrag auf
Förderleistung ist von den Kindeseltern und der Tagespflegeperson zu unterschreiben.
2. Förderung
anhand Qualifikation
Die Förderung in Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII wird in der Förderhöhe an
die Qualifikation der Tagespflegeperson gekoppelt.
3. Kindertagespflege
in angemieteten Räumen
Für Kindertagespflege in angemieteten Räumen, die nicht für private Zwecke genutzt
oder für andere Zwecke untervermietet werden, wird die Fördersumme auf 6,00
Euro pro Kind und Stunde festgeschrieben.
4. Gewährung
von Verfügungsstunden
Die Gewährung von geförderten Verfügungsstunden für mittelbare pädagogische
Arbeit wird auf 25,00 Euro pro Monat festgelegt.
5. Betrag
für Mahlzeiten
Die Festlegung eines angemessenen Betrages für Mahlzeiten von Kindern in
Kindertagespflege gem. § 23 (1) Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wird auf maximal 83,00 Euro pro Monat und Kind bei
einer fünftägigen Vollverköstigung festgelegt.
6. Qualitätszirkel
Kindertagespflege
Der seinerzeit im Ratsbeschluss empfohlene „Qualitätszirkel Kindertagespflege“
wird in veränderter Form als „Expertenrunde Kindertagespflege Köln“ fortgeführt.
Die Tagespflegepersonen, die der Expertenrunde angehören, erhalten pro Sitzung
eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro. Eine Pauschale über jährlich
2.000,- Euro für Materialien, Referenten, Öffentlichkeitsarbeit etc. wird
bereitgestellt.
7. Ausbau Stützpunkte als Vertretungsregelung
Die verlässliche Vertretungsregelung wird in der bestehenden Form beibehalten
und das Vertretungssystem der sog. Stützpunkte auf vier Maßnahmen pro
Rheinseite ausgebaut. Dem Wunsch der Träger entsprechend werden die Stützpunkte
kostendeckend gefördert, Fachberatungsstunden für die Koordination des
Vertretungssystems werden finanziert.
8. Die für 2018 erforderlichen Mittel in Höhe von 957.300,- Euro werden aus dem vorhanden Budget im Teilplan 0603- Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen finanziert.
Die erforderlichen Mittel ab 2019 ff. werden im Rahmen der HPL-Aufstellung zum Haushaltsjahr 2019 angemeldet.
Abstimmungsergebnis:
- 14 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)
· keine Gegenstimmen
· keine Enthaltungen
Einstimmig
zugestimmt.