Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss -Ausschuss für  Kinder, Jugend und Familie – empfiehlt dem Rat anhand der vor Eintritt in die Beratung geänderten Verwaltungsvorlage folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat beschließt die nachfolgenden Änderungen und Anpassungen in der Kindertagespflege ab dem 01.01.2018:

 

Die Ratsbeschlüsse zur Förderung in Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII vom 08.04.2014 Vorlagen Nr.: 0178/2014, sowie vom 16.12.2014 Vorlagennummer 2301/2014 in Verbindung mit der Vorlage 0493/2015 vom 17.03.2015 (JHA) werden entfristet und wie folgt modifiziert fortgeschrieben:

1.    Voraussetzungen für Förderung
Die Förderung gemäß § 23 ff Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) wird in gleicher Höhe weitergeführt.
Voraussetzung ist, dass die Tagespflegeperson keine Zuzahlungen erhält, bzw. zum Erhalt des Platzes in Erwartung der öffentlichen Förderung vorab erhalten hat. Eine Kopie des abgeschlossenen, von beiden Vertragspartnern unterschriebenen Betreuungsvertrages ist dem Antrag auf Förderung gemäß § 23 SGB VIII und § 24 SGB VIII als Nachweis beizufügen. Der Antrag auf Förderleistung ist von den Kindeseltern und der Tagespflegeperson zu unterschreiben.

2.    Förderung anhand Qualifikation
Die Förderung in Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII wird in der Förderhöhe an die Qualifikation der Tagespflegeperson gekoppelt.

3.    Kindertagespflege in angemieteten Räumen
Für Kindertagespflege in angemieteten Räumen, die nicht für private Zwecke genutzt oder für andere Zwecke untervermietet werden, wird die Fördersumme auf 6,00 Euro pro Kind und Stunde festgeschrieben.

4.    Gewährung von Verfügungsstunden
Die Gewährung von geförderten Verfügungsstunden für mittelbare pädagogische Arbeit wird auf 25,00 Euro pro Monat festgelegt.

5.    Betrag für Mahlzeiten
Die Festlegung eines angemessenen Betrages für Mahlzeiten von Kindern in Kindertagespflege gem. § 23 (1) Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wird auf  maximal 83,00 Euro pro Monat und Kind bei einer fünftägigen Vollverköstigung festgelegt.

6.    Qualitätszirkel Kindertagespflege
Der seinerzeit im Ratsbeschluss empfohlene „Qualitätszirkel Kindertagespflege“ wird in veränderter Form als „Expertenrunde Kindertagespflege Köln“ fortgeführt. Die Tagespflegepersonen, die der Expertenrunde angehören, erhalten pro Sitzung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 Euro. Eine Pauschale über jährlich 2.000,- Euro für Materialien, Referenten, Öffentlichkeitsarbeit etc. wird bereitgestellt.

7.    Ausbau Stützpunkte als Vertretungsregelung
Die verlässliche Vertretungsregelung wird in der bestehenden Form beibehalten und das Vertretungssystem der sog. Stützpunkte auf vier Maßnahmen pro Rheinseite ausgebaut. Dem Wunsch der Träger entsprechend werden die Stützpunkte kostendeckend gefördert, Fachberatungsstunden für die Koordination des Vertretungssystems werden finanziert.

8.    Die für 2018 erforderlichen Mittel in Höhe von 957.300,- Euro werden aus dem vorhanden Budget im Teilplan 0603- Kindertagesbetreuung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen finanziert.

Die erforderlichen Mittel ab 2019 ff. werden im Rahmen der HPL-Aufstellung zum Haushaltsjahr 2019 angemeldet.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

  • 14 Zustimmungen: SPD-Fraktion (3), CDU-Fraktion (2), Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (2), FDP-Fraktion (1), Fraktion Die Linke. (1), AWO Kreisverband Köln e.V. (1), Caritasverband Köln e.V. (1), Der Paritätische NRW Kreisgruppe Köln e.V. (1), SJD - Die Falken Kreisverband Köln (1), Sportjugend im Stadtsportbund Köln e. V. (1)

·         keine Gegenstimmen

·         keine Enthaltungen

Einstimmig zugestimmt.