Nachtrag: 27.11.2017

Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 23.11.2017 an alle Mitglieder der Bezirksvertretung Kalk, sofern kein Zugriff mittels iPad auf die Unterlagen erfolgt, zugesandt.

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt

1.       über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nummer 70447/04 für das Gebiet östlich der Robertstraße, südlich der Bebauung an der Johann-Meyer-Straße, westlich der Rolshover Straße und nördlich der Dillenburger Straße —Arbeitstitel: Robertstraße in Köln-Kalk— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 2;

2.       den Bebauungsplan 70447/04 mit gestalterischen Festsetzungen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1772) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) — in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung — als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.