Beschluss:
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie
folgt zu beschließen:
Der Rat beschließt
1. den Plangeltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfes
mit dem Arbeitstitel "Ehemaliger Güterbahnhof" in Köln-Mülheim gemäß
des Einleitungsbeschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 19.03.2015 entlang der Bahntrasse Markgrafenstraße um
die Flurstücke 2321 und 2322 sowie Teile der Flurstücks 2324 und 2370 der
Gemarkung Mülheim, Flur 3) zu vergrößern (siehe Anlage 1 und 2) und abweichend
vom Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses den Bebauungsplan-Entwurf
ohne konkreten Vorhabenbezug gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
2. über die zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 70480/12 für
das Gebiet westlich der Schanzenstraße und Peter-Huppertz-Straße in
Köln-Mülheim mit den Flurstücken 2703, 2704, 2705, 2706, 2707, 2708, 2709,
2710, 2712, 2713, 2714, 2715, 2716 sowie Teilen der Flurstücke 2711 und 2717
2323, 2324 und 2370 der Gemarkung Mülheim, Flur 3 – Arbeitstitel
"Ehemaliger Güterbahnhof" in Köln-Mülheim – eingegangenen
Stellungnahmen gemäß Anlagen 5.1 und 5.2;
3. den Bebauungsplan Nr. 70480/12 mit gestalterischen
Festsetzungen nach § 10 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der
Fassung des Änderungsgesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S 1772) in Verbindung mit
§ 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2203) – in der bei Erlass
dieser Satzung geltenden Fassung – als Satzung mit der nach § 9 Abs. 8 BauGB
beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.