Zusatz: Abschließender Beschluss

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss

1.      beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Bebauung der Fritz-Hecker-Straße, westlich des vorhandenen Autohauses, nördlich des Raderthalgürtels und östlich der Straße Marienhof —Arbeitstitel: Marienhof Ecke Raderthalgürtel in Köln-Zollstock— einzuleiten mit dem Ziel, ein viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus festzusetzen;

2.      verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV 2) ohne Einschränkung zustimmt.

3       Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ergänzt die Beschlussvorlage mit der Maßgabe, dass auf dem Gelände „Marienhof Ecke Raderthalgürtel in Köln-Zollstock“ die Infrastruktur für einen Lebensmittelvollversorger mit einer Fläche von über 1200 qm geschaffen wird.

 

Alternativ kann mit dem Investor über einen städtebaulichen Vertrag vereinbart werden, dass westlich des Wendehammers der Raderberger Straße (ehem. Lochner Druck) – zeitgleich mit der Bebauung des Grundstücks Marienhof Raderthalgürtel in Köln-Zollstock – die Infrastruktur für einen Lebensmittelvollversorger mit > 1200qm fertiggestellt wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.